Ehevertrag mit Gütertrennung § Rechtliches, Vor- & Nachteile
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Familienrechtsredaktion
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- Es gibt nur zwei Vermögensmassen: Eigengut des Mannes und Eigengut der Frau
- Die Gütertrennung kann in einem Ehevertrag näher bestimmt werden
- So ist die Anknüpfung an bestimmte Ereignisse (z.B. Geburt eines gemeinsamen Kindes) denkbar
- Im Fall einer Scheidung gestaltet sich die güterrechtliche Auseinandersetzung unkomplizierter als bei Scheidung ohne Ehevertrag
Was hat der Ehevertrag mit der Gütertrennung zu tun?
Das Schweizer Recht sieht vor, dass der Güterstand einer Ehe von den Partnern bestimmt werden kann. Taugliches Instrument dafür ist ein Ehevertrag. Insgesamt gibt es drei (bzw. vier) Güterstände, die gewählt werden können:
- Errungenschaftsbeteiligung
- modifizierte Errungenschaftsbeteiligung
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
Die Regelung der Gütertrennung über einen Ehevertrag ist in Art. 247 ff. ZGB fixiert. Schliessen die Eheleute keinen Ehevertrag ab, so leben sie regelmässig im ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (ähnlich der Deutschen Zugewinngemeinschaft). Der Güterstand hat unter anderem Einfluss auf das Schweizer Erbrecht.
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Rechtslage der Gütertrennung
Der leichteste Weg die Gütertrennung güterrechtlich einzuordnen ist, festzustellen, dass sie eigentlich ein “Nicht-Güterstand” ist. Die Vermögensverhältnisse zwischen den Eheleuten bleiben so wie vor der Ehe. In dieser Hinsicht sind die Ehegatten also gleichgestellt – vor und nach Eheschliessung. Die Partner bleiben Eigentümer Ihres Vermögens in voller Höhe. Das bedeutet, dass es in der Gütertrennung nur zwei unabhängige Vermögensmassen gibt:
- Eigengut des Mannes
- Eigengut der Frau
Dabei gilt, dass jeder Ehegatte sein Vermögen grundsätzlich selbst verwaltet. Anders als bei der Errungenschaftsbeteiligung führen Investitionen in das Eigengut des Partners nicht zu einer Mehrwertbeteiligung. Sprich: investieren Sie Geld beispielsweise in eine Immobilie Ihres Partners, steht Ihnen bei der Scheidung kein Anteil am daraus erworbenen Mehrwert zu.
Um die Vorteile der Gütertrennung nutzen zu können, sollten Sie auf die tatsächliche Trennung der Vermögen achten. Inventarliste, getrennte Kontoführung und so weiter… Kommt es nämlich zu einer Scheidung, so muss der Anspruchsteller beweisen, dass ein Gegenstand ihm gehört. Kann er das nicht, so wird ein Mit- bzw. Gesamteigentum vermutet. Deshalb empfiehlt es sich zu Beginn der Gütertrennung eine notariell beglaubigte Inventarliste anzulegen. Das klärt die Eigentumsverhältnisse eindeutig und rechtsverbindlich.
Vor- und Nachteile der Gütertrennung im Ehevertrag
Ob eine Ehevertrag, der die Gütertrennung in der Ehe vereinbart, für Sie das “Richtige” ist, kommt ganz auf Ihre Lebenssituation an. Wenn beide Ehepartner beispielsweise Doppelverdiener und dementsprechend vermögend sind und keine Kinder haben, so können sie unabhängig voneinander wirtschaftlichen Erfolg haben. Ausserdem können Sie über die Gütertrennung Ihre Nachkommen in Sachen Erbrecht bevorzugen.
Dies geht allerdings zu Lasten Ihres Ehegatten. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die güterrechtliche Auseinandersetzung bei einer Scheidung fast vollständig entfällt. Auf der anderen Seite kann es bei einer Scheidung zu einem objektiv “unfairen” Ergebnis kommen, wenn ein Ehepartner voll erwerbstätig ist und der andere auf Grund der Ehe seinen Erwerb aufgegeben hat (z.B. um die Kinder zu versorgen). Eine Beteiligung am Verdienst während der Ehe ist bei einer Gütertrennung nicht denkbar.
Ehevertragliche Vereinbarungen zur Gütertrennung
Wie Ihr Ehevertrag zur Gütertrennung genau aussieht, kommt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse an. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht. Es ist wichtig, dass der Vertrag korrekt formuliert und juristisch einwandfrei aufgesetzt ist. Wie bei fast jedem Vertrag des Zivilrechts in der Schweiz sind u.a. folgende Gesichtspunkt die Basis eines Ehevertrags zur Gütertrennung:
- Vertragsparteien: die Eheleute benannt mit Namen, Anschrift und anderen wichtigen Daten
- Inhalte: Feststellung der Vertragsinhalte und Auslegung der Interessenlage
- Güterstand: Festlegung des Güterstandes
- Vermögensrechtliche Aspekte: Bestand und Zuordnung von Vermögenswerten und Vermögensgegenständen
- Datum + Unterschrift der Eheleute + Unterschrift des Notars
Das Hauptaugenmerk bei der Gestaltung des Ehevertrages liegt zumeist auf dem Vertragsinhalt. Hier kann in einem Ehevertrag zur Gütergemeinschaft zum Beispiel Folgendes geregelt werden:
Regelungen des Güterstandes
Wenn Sie eine Gütertrennung vereinbaren möchten, ist klar, dass dies auch vertraglich fixiert werden muss. Dementsprechend sollte im Ehevertrag festgehalten werden, dass die Gütertrennung in Kraft tritt, ab wann dies der Fall sein soll und wie die Eigentumsverhältnisse aussehen. Sind diese Fragen geklärt, ist das Grundgerüst für den Ehevertrag geschaffen. Achten Sie hier stets darauf sauber und klar zu differenzieren. Andernfalls kann es zu erheblichen Problemen bei einer güterrechtlichen Auseinandersetzung kommen.
Gütertrennung geknüpft an bestimmte Ereignisse
Es ist auch denkbar, dass ein Ehevertrag vereinbart, dass die Gütertrennung nur bis zu einem bestimmten Ereignis gelten soll. Das kann man sich wie ein “Wenn… dann…” Bedingung in der Informatik vorstellen:
Schenkungen bei Auflösung der Ehe
Die erbliche Benachteiligung des Ehegatten durch die Gütertrennung kann durch eine sogenannte Schenkungsklausel kompensiert werden. Diese kann aber auch dann in Kraft treten, wenn die Ehe nicht durch Tod, sondern durch Scheidung beendet wird. Der Inhalt der Schenkung kann vom Ehevertrag bestimmt werden. Denkbar sind:
- Ein fixer Geldbetrag
- Das Eigentum an der ehelichen Immobilie
- Liegenschaftsanteile / unentgeltliche Zuwendungen
- Infografik zur Gütertrennung
- Schenkungen bei Auflösung der Ehe
Diese Schenkung kann ein Ausgleich für den verminderten Anspruch aus dem Erbrecht bei Tod eines Partners in der Gütertrennung sein.
Gütertrennung ohne Ehevertrag?
Auch wenn die Eheleute keinen Ehevertrag über die Gütertrennung abschliessen, kann es passieren, dass diese angeordnet wird. Folgende Szenarien sind hier denkbar:
Ausgangslage | Voraussetzungen |
---|---|
Gesetz | Scheidung oder Konkurs bei Gütergemeinschaft |
Begehren eines Ehegatten | Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist notwendig: ● Überschuldung ● Interessen Gefährdung ● Ungerechtfertigte Verfügung ● Auskunftsverweigerung ● Dauernde Urteilsunfähigkeit |
Aufsichtsbehörde | Eigenschuld betrieben und Anteil am Gesamtgut gepfändet |
Was passiert bei Gütertrennung im Fall einer Scheidung?
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag kommt es zu einer aufwändigen güterrechtlichen Auseinandersetzung. Das Vermögen und die Errungenschaften müssen aufgeteilt werden. Gleichzeitig müssen Eigengüter ausgesondert werden, der Vorschlag berechnet werden und im Streitfall ist der Weg vor Gericht nicht unüblich. Im Falle einer Scheidung einer Ehe, in der die Ehepartner in Gütertrennung gelebt haben, ist keine güterrechtliche Auseinandersetzung notwendig. Es sind eigentlich nur zwei Schritte erforderlich:
- Die Ehegatten geben die Vermögenswerte des jeweils anderen zurück
- Die Ehegatten regeln verbleibende Schulden
Sind diese Schritte erledigt, ist es güterrechtlich auch schon geschafft. Lediglich bei unklaren Eigentumsverhältnissen muss man genauer hinschauen. Kann das Eigentum nicht bewiesen werden, so wird Miteigentum vermutet. Möchten Sie den Gegenstand dann zu Ihrem Alleineigentum zählen, müssen Sie den Partner dafür entschädigen. Auf diese Teilungsregelung kann im Verlauf der Auseinandersetzung verzichtet werden. Im Voraus ist dieser Verzicht aber nicht zulässig!
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Zeitliche Einordnung
Wenn Sie entschieden haben, dass Sie mit Ihrem Partner die Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren möchten, stellt sich die Frage: wann sollte ich das tun? Einfache Antwort: der Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden. Sie können den Ehevertrag also schon vor der eigentlichen Hochzeit mit Ihrem Ehepartner bei einem Notar abschliessen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Ehevertrag unter einer s.g. aufschiebenden Bedingung steht. Sprich: erst ab der Eheschliessung wird der Vertrag auch rechtskräftig.
Aber auch nach der Eheschliessung haben Sie noch die Möglichkeit einen derartigen Ehevertrag abzuschliessen. Dann ist es üblich, dass die Gütertrennung rückwirkend für den Zeitraum der Ehe bestimmt wird. Das ist wichtig, weil der Zeitpunkt der Wirkung der Gütertrennung massgeblich für das güterrechtliche Inventar ist. Selbst nach vielen Jahre in der Ehe kann noch ein Ehevertrag abgeschlossen werden. In diesem Fall ist es aber denkbar, dass die Gütertrennung nicht rückwirkend eintreten soll. Dann spricht man von einem Güterstandswechsel. Denkbare Vereinbarungen wären also:
- Rückwirkend – Tag der Eheschliessung
- Ab sofort – also ab dann, wenn der neue Ehevertrag geschlossen wird (Güterstandswechsel)
- In Zukunft – also für einen zukünftigen Zeitpunkt
Bedenken Sie, dass bei einem Güterstandswechsel (Errungenschaftsbeteiligung zu Gütertrennung) i.d.R. eine güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt. Nähere Regelungen dazu können auch in den Vertrag aufgenommen werden. Sollte ein Partner sterben, so mindert der Güterstand den Anspruch aus dem Erbrecht. Die Nachkommen des Verstorbenen werden bevorzugt. Wie bereits oben gesehen kann dieser Nachteil dadurch kompensiert werden, dass eine Schenkungsklausel in den Ehevertrag zur Gütertrennung zwischen den Partnern aufgenommen wird.
Muster für einen Ehevertrag mit Gütergemeinschaft
Der Ehevertrag ist eines der wichtigsten Vertragsdokumente in einer Ehe. Er regelt das Güterrecht und dementsprechend ist wichtig, dass der Vertrag auf Ihre Lebenssituation angepasst ist. Im Internet findet sich eine Vielzahl an Mustern, die einen Einblick geben, wie ein solcher Ehevertrag theoretisch aussehen könnte. Wir raten dringend davon ab, einen Muster-Ehevertrag zur Gütertrennung unverändert zu verwenden. Die Gefahr, dass Klauseln zu unerwünschten Ansprüchen führen oder einfach nicht enthalten sind, ist zu gross. Trotzdem kann es Sinn machen, sich mal ein Muster anzusehen. Das hilft einen Überblick über dieses doch komplexe Vertrags-Thema zu gewinnen.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht erarbeiten Sie den perfekten Ehevertrag. Der Anwalt hilft Ihnen Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln. Anschliessend geht es darum, diese Wünsche in einen Vertrag zu fassen. Das ist der Grund, warum keine Muster genutzt werden sollten. Der Anwalt kümmert sich persönlich darum, dass Ihre Vorstellungen so formuliert werden, dass Sie genau die Rechtswirksamkeit entfalten, die Sie sich wünschen. Ausserdem berät er Sie zu allen weiteren Fragen zum Familienrecht, die im Laufe des Prozesses aufkommen.
Neben der anwaltlichen Beratung ist der Gang zum Notar unerlässlich, um einen gültigen Ehevertrag abzuschliessen. Den Ehevertrag ohne anwaltliche Beratung abzuschliessen, ist nicht empfehlenswert. Nachträgliche Änderungen sind zwar möglich, aber teuer und aufwändig. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass schon im ersten Entwurf alles juristisch sauber geklärt ist. Falsche genutzte Formulierungen oder einfach übernommene Klauseln führen nicht selten dazu, dass es bei Scheidungen zu Ansprüchen kommt, die gar nicht gewollt waren. Deshalb sollten Sie rechtsverbindliche Regelungen treffen!
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