Grundsätzlich steht die elterliche Sorge beiden Elternteilen zu – egal ob verheiratet oder nicht. Ist jedoch das Kindswohl in Gefahr, kann die elterliche Sorge einem oder beiden Elternteilen entzogen werden. Wie das vonstattengeht, welche Voraussetzungen dafür unbedingt vorliegen müssen und warum diese so streng sind, erklärt Familienrechtsanwältin Dr. iur. Vanessa Duss Jacobi. Im Berufsalltag beschäftigt sie sich hauptsächlich mit Scheidungen sowie Kindesunterhalt und dem damit verbundenen Thema Sorgerecht.
Die Anwältin studierte zunächst in Zürich Jura, war später Assistentin an der Universität Luzern und promovierte in Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Es folgten Anwaltspraktika auf einem Gericht, in der Advokatur und am Rechtsdienst des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft sowie die Anwaltsprüfung. An der Universität Luzern koordinierte Dr. iur. Duss Jacobi den universitären Forschungsschwerpunkt, an der Universität Bern bildete sie sich zur Forschungsmanagerin weiter. Nach weiteren Tätigkeiten an der Universität arbeitete sie ab 2018 zunächst in einer kleineren Kanzlei und machte sich dann als Anwältin mit ihrer Kanzlei Lexpert§ in 4410 Liestal selbstständig. Noch immer ist die Familienrechtsexpertin an der Universität tätig – in einem Beratungsgremium zum Thema Corona ist sie für rechtliche Aspekte zuständig – hauptsächlich konzentriert sie sich jedoch auf den Anwaltsberuf.
Rechtsanwältin für Familienrecht
- Schwerpunkte: Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht
- Kanzlei: 4410 Liestal
- Zulassung seit: 2010