Die alternierende Obhut bringt speziell für das betroffene Kind einige Vorteile mit sich. Auch nach Scheidung der Eltern wird die Obhut und somit auch die Kindererziehung aufgeteilt. Worauf sollten sich Eltern beim Wechselmodell einstellen? Welche Voraussetzungen muss die Familie erfüllen? Wie erfolgt die konkrete Aufteilung der Obhut? Sollte eine Vereinbarung zwischen den Eltern geschlossen werden und wie sieht diese aus? Lic. iur. Andreas H. Brodbeck ist Rechtsanwalt in Basel und Experte für Familienrecht. Im Interview erläutert er rechtlich Wissenswertes rund um das Wechselmodell.
Lic. iur. Andreas H. Brodbeck hat in seiner langjährigen Erfahrung bereits zahlreiche Familien begleitet und unterstützt. Er ist in erster Linie auf das Familienrecht spezialisiert, beschäftigt sich jedoch auch regelmässig mit Erb-, Arbeits- Vertrags- und Strassenverkehrsrecht. Als Anwalt ist er Anlaufstelle in Rechtsfragen für Privatpersonen und betreut zahlreiche KMUs als externe Rechtsabteilung. Gerne berät er auch in Bezug auf wirtschaftliche Folgen einer Scheidung bzw. Trennung.
Rechtsanwalt für Familienrecht
- Schwerpunkte: Trennungs- und Scheidungsrecht (insbesondere elterliche Sorge, Unterhalts- und Güterrecht)
- Kanzlei: 4001 Basel
- Zulassung seit: 1999