Bleibt der Unterhalt aus, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, die Unterhaltsforderung geltend zu machen. Dabei hängt es in erster Linie davon ab, ob Kindesunterhalt oder ehelicher bzw. nachehelicher Unterhalt gefordert wird. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Unterhalt einzuklagen und wie Sie vorgehen können, wenn rechtlich geschuldeter Unterhalt nicht bezahlt wird, erfahren Sie im nachstehenden Experteninterview mit Rechtsanwalt lic. iur. Sandor Horvath, Fachanwalt SAV Familienrecht.
Rechtsanwalt Sandor Horvath hat nach der Matura zunächst Sozialwissenschaften studiert und mit dem Lizentiat abgeschlossen. Danach hat er in verschiedenen Institutionen gearbeitet, u.a. beim internationalen Komitee des Roten Kreuzes IKRK, in der Bundesverwaltung und in der kantonalen Verwaltung. Anschliessend begann er Rechtswissenschaften an der Universität Luzern zu studieren und schloss dieses Studium ebenfalls mit Lizentiat ab. Nach einem Rechtspraktikum erwarb Sandor Horvath im Jahre 2010 das Anwaltspatent des Kantons Luzern. Seit 2013 arbeitet er zusammen mit Rechtsanwältin lic. iur. Concetta Costa Oreiller in der Neustadt Advokatur in Luzern, ganz im Herzen der Leuchtenstadt. Die beiden Rechtsanwälte haben sich vor allem auf Erbrecht, Familienrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Sie haben zwei angestellte Anwältinnen, die u.a. im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Strafrecht und im Vertragsrecht tätig sind. Sie sind in der ganzen Schweiz tätig.
Rechtsanwalt für Familienrecht
- Schwerpunkte: Unterhalt, Scheidung
- Kanzlei: 6003 Luzern
- Zulassung seit: 2010