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Wieviel Unterhalt pro Kind? Höhe, Änderung & mehr

Beim Unterhalt für ein Kind handelt es sich um einen regelmässigen Betrag, den der schwerpunktmässig betreuende Elternteil nach einer Trennung erhält, in der er das Kind betreut und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Generell wird die Höhe der Unterhaltszahlung von einem Gericht festgelegt und sie erfolgt bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Ende der Erstausbildung des Kindes. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen darstellen, in welcher Höhe ein Unterhalt für ein Kind zu bezahlen ist und von welchen Faktoren die Höhe der Unterhaltszahlung abhängig ist.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtliches zum Unterhalt pro Kind

Eltern sind nach einer Scheidung weiterhin verpflichtet, für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufzukommen. Dabei gilt diese rechtliche Regelung entweder bis zum Eintritt der Volljährigkeit oder aber bis zum Abschluss einer Erstausbildung, die den Kindern dann den Eintritt ins Berufsleben ermöglicht. Grundsätzlich soll dabei die Höhe des Unterhalts den Bedürfnissen der Kinder entsprechen, wobei jedoch nicht in das Existenzminimum des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils eingegriffen werden darf. Deshalb wird in jedem Einzelfall die Höhe des Unterhalts für ein Kind durch ein Gericht festgestellt.

Wie setzt sich der Unterhalt für ein Kind zusammen?

Grundsätzlich wird der Unterhalt für ein Kind aus einem Barunterhalt und einem Betreuungsunterhalt zusammengesetzt. Dabei versteht man unter dem Barunterhalt die Mittel, die zur Deckung der Kosten von Nahrung, Betreuung, Kleidung, Pflege, Obdach und die schulische oder auch berufliche Ausbildung notwendig sind. Dies versteht man auch als Grundbedarf des Kindes. Ferner wird auch ein sogenannter Betreuungsunterhalt veranschlagt, der die finanziellen Einbussen des betreuenden Elternteils ausgleichen soll, der somit keine volle Erwerbstätigkeit ausüben kann und eine Erwerbstätigkeit während der regulären Arbeitszeiten eingeschränkt ist.

Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

Ein Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt besteht dann nicht, wenn ein Kind z. B. während der regulären Arbeitszeiten eine Schule besucht und der betreuende Elternteil dann in dieser Zeit theoretisch uneingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnte. Für den Fall, dass ein Kind bereits 10 Jahre alt ist, ist zumeist zumindest eine Teilzeitbeschäftigung möglich. 

Wie wird die Höhe des Unterhalts für ein Kind berechnet?

Grundsätzlich ist in der Schweiz eine konkrete Berechnung des Kindesunterhalts anhand von bestimmten Prozentsätzen oder auch Pauschalen nicht möglich. Es werden generell verschiedene Parameter herangezogen, die Einfluss nehmen auf die konkrete Höhe einer Unterhaltszahlung. Hierbei wird zunächst der Bedarf des Kindes anhand der sogenannten Züricher-Kinderkosten- Tabelle ermittelt.

Ferner wird auch das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt sowie die Lebenshaltungskosten und die Erwerbssituation des betreuenden Elternteils. Ausserdem wird auch in die Betrachtung mit einbezogen, welchen Lebensstandard der zahlungspflichtige Elternteil pflegt, wobei die Unterhaltszahlungen umso höher ausfallen, je höher dieser bewertet wird. Im Folgenden soll beispielhaft dargestellt werden, wie sich die Unterhaltshöhe berechnen kann:

Beispielrechnung Unterhalt für Kinder

Nach der Züricher Tabelle für Kinderkosten aus 2020 wird ein Unterhaltsbedarf für ein 14 jähriges Kind in Höhe von 1765 Franken festgestellt. Diese beinhalten 565 Franken für die Unterkunft, 350 Franken für die Verpflegung, 125 Franken für Kleidung , 115 Franken für eine Krankenversicherung und 610 Franken für alle weiteren Kosten. Auf einem anderen Berechnungsweg werden die Einkünfte des zahlungsverpflichtigen Elternteil in den Fokus gestellt. Hierbei werden dann ca. 15-17 % des Einkommens für ein Einzelkind veranschlagt, 25-27 % für zwei Kinder und ca. 30 – 35 % für drei Kinder.

Generell wird auch in der Schweiz der Unterhaltsbedarf in den einzelnen Kantonen unterschiedlich veranschlagt. Auch werden die Einkommen beider Elternteile in einem Mix berücksichtigt und es wird dabei auch dem Umstand Rechnung getragen, bei wem das Kind wohnt bzw. wer das Obhutsrecht ausübt. Im Allgemeinen kann dabei der Höchstbetrag von 2400 Franken bei einem Elternteil nicht überschritten werden und es darf auch das Existenzminimum des zahlungspflichtigen Elternteils nicht unterschritten werden. Für den Fall, dass der zahlungspflichtige Elternteil als Selbständigerwerbender tätig ist, wird sein Gehalt so berechnet, als wäre er ein Arbeitnehmer.

Grundsätzlich legt ein Gericht auch für jeden Elternteil einen Selbstbehalt beim Unterhalt fest. Hierunter versteht man das sogenannte Existenzminimum, das z. B. die Ausgaben für Miete, Verpflegung, Versicherungen und Steuern umfasst. Auch die Höhe des Selbstbehaltes variiert von Kanton zu Kanton und ist auch davon abhängig, wie der jeweilige Elternteil in der neuen Lebenssituation lebt, ob er z. B. wieder verheiratet ist oder alleine lebt. Ausserdem können die Unterhaltszahlungen für ein Kind auch angepasst werden, wenn der zahlungspflichtige Elternteil dauerhaft mehr als 20 % mehr verdient, als bei einer vorangegangenen Vereinbarung ermittelt wurde. Falls sich in diesem Fall der zahlungspflichtige Elternteil weigert, einer Erhöhung des Unterhalts zuzustimmen, wird dies durch ein Gericht entschieden.

Infografik
Zusammenfassung der Kriterien für Kindesunterhalt

Wie lange muss ein Unterhalt für ein Kind bezahlt werden?

Generell endet die Unterhaltspflicht, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings besteht hierbei eine Ausnahme, wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Hierbei gilt dann, dass der Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung bestehen bleibt. Dabei kann es sich sowohl um den Abschluss eines Studiums oder aber auch um den Abschluss einer Berufsausbildung handeln. Ein volljähriges Kind kann dann die Unterhaltszahlungen mit dem zahlungspflichtigen Elternteil selbst vereinbaren. Für den Fall, dass sich das Kind und der Elternteil nicht darüber einigen können, muss das Kind als Unterhaltsberechtigter sich an ein Gericht zur Klärung wenden.

Änderung des Unterhaltes für ein Kind

Unterhaltszahlungen für ein Kind können grundsätzlich geändert und damit auch erhöht oder gemindert werden. Hierbei kann eine Änderung sowohl durch ein Gericht festgestellt werden als auch von den Beteiligten aussergerichtlich vereinbart werden. kann unter Änderung der Alimente Regelung erhöht oder vermindert werden. Dabei kann eine Anpassung des Kindesunterhalts immer dann erfolgen, wenn z. B. eine Veränderung bei der Kinderbetreuung stattfindet, durch einen Arbeitsplatzverlust hohe Einkommenseinbussen bestehen oder anderweitig grosse Veränderungen in den finanziellen Verhältnissen eintreten.

Hierbei kann dies z. B. auch dadurch eintreten, dass ein zahlungsverpflichteter Elternteil wieder heiratet und ein weiteres Kind hat. Ferner kann eine Anpassung des Unterhalts auch durch eine Anpassung an die Teuerungsraten stattfinden, was meist durch eine Indexklausel in der Unterhaltsvereinbarung geregelt wird.

Anpassung des Unterhalts prüfen

Wie kann ein Anwalt bei der Unterhaltshöhe für ein Kind helfen?

Gerade die Unterhaltszahlungen sind bei einer Scheidung oder Trennung ein häufiges Streitthema. Deshalb kann es sehr hilfreich sein, sich hierzu bei einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Hierbei kann dieser anhand der individuellen Familiensituation und den finanziellen Verhältnissen schon recht gut einschätzen, welche Unterhaltsansprüche für ein Kind realistisch sind und er kann sich auch dafür einsetzen, eine einvernehmliche Regelung hierfür zwischen den Elternteilen herbeizuführen.

Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, kann ein Anwalt für Familienrecht auch eine entsprechende Vorlage für ein Gericht vorbereiten und die Unterhaltsansprüche dort bestmöglich durchsetzen. Ausserdem wird sich ein Anwalt für Familienrecht natürlich auch einsetzen, wenn aufgrund geänderter Umstände eine Anpassung der Unterhaltszahlungen notwendig wird und auch hier versuchen eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Elternteilen zu erreichen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zum Thema Höhe der Unterhaltszahlung für ein Kind.

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FAQ: Wieviel Unterhalt pro Kind?

Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des haupt betreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich.
Der Kindesunterhalt setzt sich grundsätzlich aus dem Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt zusammen. Der Barunterhalt soll die Kosten des Kindes decken und der Betreuungsunterhalt soll die finanziellen Einbussen decken, die durch die Betreuung und nicht vollständige Ausübung der Erwerbstätigkeit entstehen.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt kann eine Einforderung der ausständigen Zahlungen veranlasst werden. Hierfür stellen die einzelnen Kantone stellen eine unentgeltliche Inkassohilfe zur Verfügung. Darüber hinaus können die betreuenden Elternteile auch einen Vorschuss von den Kantonen erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In manchen Fällen haben sie auch die Möglichkeit eine Schuldneranweisung beim zuständigen Gericht zu beantragen.
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