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Gerichtskosten Scheidung § Kostenfaktoren & mehr

Welche Kosten für eine Scheidung anfallen, richtet sich nach mehreren Faktoren. Neben der finanziellen Ausgangslage der Ehegatten und dem Ausmass der zu verhandelnden Streitfragen spielt auch der Gerichtsort eine Rolle. Denn die Gerichtskosten einer Scheidung sind in den einzelnen Kantonen nämlich unterschiedlich angesetzt. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Gerichtskosten einer Scheidung zusammensetzen und welche Faktoren sie beeinflussen
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage der Gerichtskosten

Allgemeine Bestimmungen zu den Prozesskosten in der Schweiz finden sich in den Artikeln 95 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). So setzen sich die Prozesskosten laut Artikel 95 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung zusammen. Zu den Gerichtskosten zählen die Pauschalen für das Schlichtungsverfahren, die Pauschalen für den Entscheid (Entscheidgebühr), die Kosten für die Beweisführung, die Kosten für die Übersetzung, sowie die Kosten für die Vertretung des Kindes.

Welche Kostenfaktoren letztlich anfallen, ist je nach Art des Verfahrens unterschiedlich. So ist zum Beispiel für Scheidungsverfahren gemäss Artikel 198 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) kein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Die Tarife für die Prozesskosten variieren und werden gemäss Artikel 96 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) von den Kantonen festgelegt. Informationen diesbezüglich sind den Gerichtskostenverordnungen der Kantone zu entnehmen. Eine Übersicht über die jeweiligen Kosten erhalten Sie im weiteren Text.

Die Partei, die nicht anwaltlich vertreten ist, wird laut Artikel 97 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) vom Gericht über die mutmassliche Höhe der Prozesskosten und die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rechtspflege aufgeklärt. Von der klagenden Partei kann das Gericht laut Artikel 98 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) einen Kostenvorschuss bis zur Höhe der veranschlagten Gerichtskosten verlangen.

Laut Artikel 106 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) werden die Kosten im Falle einer Scheidungsklage der unterliegenden Partei auferlegt. Wird die Klage zurückgezogen, dann gilt die klagende Partei als unterliegend. Im Allgemeinen werden die Prozesskosten jedoch entsprechend dem Ausgang des Verfahrens unter den Ehegatten aufgeteilt. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren kommt es in der Regel zu einer hälftigen Aufteilung unter den Eheleuten.

Welche Kostenfaktoren beeinflussen die Gerichtskosten?

Wie viel Ihre Scheidung letztlich kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Einen ist die Dauer und die Komplexität des Verfahrens ausschlaggebend. Eine einvernehmliche Scheidung, bei welcher sich die Ehepartner über alle Scheidungsfolgen (wie zum Beispiel die elterliche Sorge und die Aufteilung des Vermögens) geeinigt haben, ist um einiges günstiger, da auf diese Weise keine zusätzlichen Verhandlungen stattfinden müssen.

Zudem richten sich die Kosten auch nach dem Einkommen der Ehegatten bzw. dem Streitwert – also den Vermögenssummen, die Gegenstand der Verhandlungen sind. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Höhe der Gerichtskosten von Kanton zu Kanton unterschiedlich festgesetzt ist. Im Einzelnen fallen die folgenden Kostenfaktoren für ein Scheidungsverfahren an:

  • Gebühren für Vorladungen und Zustellungen
  • Gebühren für die Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung (für eine Begründung fallen zusätzliche Kosten an)

Bei Bedarf kommen noch folgende Kosten hinzu:

  • Auslagen für Gutachter (zum Beispiel zur Ermittlung von Immobilienwerten)
  • Auslagen für die Beweisführung (zum Beispiel Ladung von Zeugen)
  • Kosten für die Vertretung des Kindes
Infografik
Überblick der Gerichtskosten bei einer Scheidung

Welche Möglichkeiten bestehen, um das Verfahren kostengünstig zu gestalten?

Generell können Sie Gerichtskosten sparen, indem Sie versuchen, aussergerichtliche Lösungen zu finden. Bei bestehenden Konflikten mag dies oft hoffnungslos erscheinen – in solchen Fällen empfiehlt es sich, die Möglichkeit der Streitschlichtung im Rahmen einer Mediation zu nutzen. So können Sie zu Lösungen finden, die für beide akzeptabel sind – ohne gerichtliche Wege beschreiten zu müssen. Ihre so getroffenen Vereinbarungen sollten Sie in einer sogenannten Scheidungskonvention festhalten.

Zudem können Sie überlegen, inwiefern bestimmte Kostenfaktoren vermeidbar sind. Zum Beispiel ist es möglich, auf eine Begründung des Scheidungsurteils zu verzichten und so einiges an Kosten zu sparen – bedenken Sie jedoch, dass Sie die Entscheidung nur auf Basis dieser Begründung anfechten können. Solche Kosteneinsparungen sollten also keineswegs leichtfertig vorgenommen werden, sondern nur dann, wenn es in der jeweiligen Situation tatsächlich sinnvoll ist. Der Verzicht auf eine Begründung bietet sich zum Beispiel bei einer einvernehmlichen Scheidung mit Scheidungskonvention an.

Gibt es Unterstützungs­möglichkeiten?
Kann ein Ehegatte die Kosten nicht tragen, besteht die Möglichkeit, bei der Einreichung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens um Unterstützung zu ersuchen. Auf diese Weise können die Gerichtskosten sowie jegliche Vorschüsse entfallen. Auch eine Kostenübernahme für den Rechtsbeistand ist möglich. Gewährt wird dieses Ersuchen jedoch nur dann, wenn die Unterstützung wirklich notwendig ist und Aussicht auf Erfolg besteht.

Gerichtskosten in den jeweiligen Kantonen

Wie bereits erwähnt wurde, sind die Gerichtskosten für eine Scheidung je nach Einzelfall unterschiedlich. Neben Faktoren wie der Dauer und der Komplexität des Verfahrens und des Einkommens der Ehegatten, spielt auch der Wohnsitz eine Rolle. Dieser entscheidet nämlich darüber, welches Gericht zuständig ist. Die Gerichtskosten sind je nach Kanton unterschiedlich festgesetzt und können auch innerhalb der Kantone von Gericht zu Gericht variieren. Die folgende Tabelle enthält eine Auflistung der Gerichtskosten im Falle einer einvernehmlichen Scheidung (mit Scheidungskonvention) bei einem Gesamteinkommen der Ehepartner in der Höhe von 10.000 CHF:

Kantondurchschnittliche Gerichtskosten
Aargau1.800 CHF
Appenzell-Innerrhoden1.600 CHF
Appenzell-Ausserrhoden1.200 CHF
Bern1.800 CHF
Basel-Landschaft1.700 CHF
Basel-Stadt830 CHF
Glarus1.800 CHF
Graubünden1.500 CHF
Luzern1.800 CHF
Nidwalden1.800 CHF
Obwalden1.800 CHF
St. Gallen1.800 CHF
Schaffhausen1.800 CHF
Schwyz2.000 CHF
Thurgau1.400 – 1.800 CHF
Uri1.700 CHF
Zug1.800 CHF
Wintherthur2.100 CHF
Zürich1.200 – 2.600 CHF

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Gerichtskosten

Wer trägt die Gerichtskosten einer Scheidung?

Ob es sich bei der Scheidung um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren oder eine Scheidungsklage seitens eines Ehegatten handelt, hat nicht nur einen Einfluss auf die Höhe der Gerichtskosten. Die Art der Scheidung kann auch einen Einfluss darauf haben, zu welchen Teilen die Gatten jeweils für die Gerichtskosten aufkommen müssen. Generell teilt das Gericht die Kosten entsprechend dem Ausgang des Verfahrens unter den Eheleuten auf. Verursacht eine Partei unnötige Prozesskosten, so sind diese Kosten von der verursachenden Partei zu tragen.

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren werden die Kosten in den meisten Fällen zur Hälfte unter den Ehegatten aufgeteilt. Handelt es sich hingegen um eine Scheidungsklage, dann hat der unterliegende Ehegatte auch die Gerichts- und Anwaltskosten des anderen Gatten zu tragen. Wer welchen Anteil an den Gerichtskosten zu tragen hat, kann daher vom Gericht entsprechend des Einzelfalls festgesetzt werden.

Das Gericht kann zudem einen Kostenvorschuss in der Höhe der veranschlagten Gerichtskosten vom Kläger verlangen. Ausserdem kann in manchen Fällen der vermögendere Ehepartner für die vorläufige Finanzierung der Gerichtskosten herangezogen werden. Reicht ein Ehepartner die Scheidungsklage ein und entschliesst sich dann doch dafür, diese wieder zurückzuziehen, so sind die gesamten Kosten von diesem zu zahlen. Können Sie sich die Gerichts- oder auch die Anwaltskosten nicht leisten, weil Sie nur ein geringes Einkommen haben, dann besteht die Option auf staatliche Unterstützung. In dem Fall sind auch keine Kostenvorschüsse zu leisten. Die Kostenübernahme ist mit Einreichung der Scheidung zu beantragen.

Wie kann ein Anwalt bei Fragen zu den Gerichtskosten helfen?

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren können je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Für eine genaue Kostenaufstellung können Sie einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und diesem Ihren Fall schildern. Zu welchen Punkten besteht noch Uneinigkeit mit Ihrem Ehepartner? Welche Kompromisse wären für Sie möglich und für beide akzeptabel? Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Lösungen zu finden und eine Scheidungskonvention zu erstellen. Mit dieser können Sie sich einiges an Gerichtskosten ersparen und auf zusätzliche Verhandlungen verzichten.

Sowohl auf aussergerichtlichem als auch auf gerichtlichem Wege übernimmt ein Anwalt die Rolle eines Vermittlers zwischen den Interessen ihrer Mandanten und den rechtlichen Gegebenheiten. Das kann Ihnen dabei helfen, eine klare Einschätzung Ihrer Lage und der bestehenden Ansprüche und Chancen zu erhalten. Auf dieser Grundlage können Sie im Zweifelsfall Kosten und Nutzen abwägen und damit unter Umständen Fehltritte und aussichtslose Verfahren unterlassen, die nicht nur nervenaufreibend, sondern auch sehr kostenintensiv sein können. Ein streitiges Scheidungsverfahren lässt sich nicht immer vermeiden – manchmal bleibt nur der Weg, es bestmöglich zu gestalten.

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FAQ: Gerichtskosten Scheidung

Die Kosten sind je nach Kanton sehr unterschiedlich und auch in den Kantonen selbst können die Kosten von Gericht zu Gericht variieren. Zudem nehmen Faktoren wie der Streitwert oder die Dauer des Verfahrens massgeblichen Einfluss auf die anfallenden Kosten.
Ja, die gibt es. Je nach Situation können andere Möglichkeiten für eine Kostensenkung in Betracht kommen. So besteht zum Beispiel für finanziell benachteiligte Ehegatten die Option, dass der Staat die Kosten (sowohl für das Gericht als auch einen Rechtsbeistand) übernimmt. Auch durch den aussergerichtlichen Weg lassen sich Kosten einsparen.
Welcher Ehegatte für die Gerichtskosten aufkommt, wird vom Gericht entsprechend des Einzelfalls entschieden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten in der Regel hälftig unter den Ehegatten aufgeteilt.
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