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Kosten einer Scheidung § Anwaltskosten, Gerichtskosten & mehr

Je nach Scheidungsverfahren können die Kosten einer Scheidung in der Schweiz stark variieren. Scheidungsverfahren, die mehrere Jahre dauern, sind demzufolge sehr kostspielig. Hierbei sollten vor allem die Gerichts- und Anwaltskosten berücksichtigt werden. Im nun folgenden Artikel erhalten Sie die wichtigsten Hintergrundinformationen zu jenen Aspekten eines Scheidungsverfahren, die massgeblichen Einfluss auf die Kosten einer Scheidung nehmen.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Die Kosten einer Scheidung

Steht eine Ehe vor dem aus, stellen sich viele Bürger wichtige Fragen die nahe Zukunft betreffend. Natürlich steht der Wunsch der Eheauflösung im Vordergrund und somit informiert man sich über die Kosten der Scheidung. Prinzipiell setzen sich die Kosten einer Scheidung im Wesentlichen aus zwei Faktoren zusammen:

Infografik
Kostenfaktoren einer Scheidung

Anwaltskosten für eine Scheidung

Die Anwaltskosten sind abhängig von den individuellen Honorarvereinbarungen der Rechtsanwälte. Diese Vereinbarungen können jedoch vorab mit dem entsprechenden Rechtsexperten für Familienrecht getroffen werden. In der Regel bemisst sich das Anwaltshonorar nach dem Zeitaufwand, der Komplexität des Scheidungsfalls, dem Streitwert und der Leistungsfähigkeit des Mandanten. Demzufolge gilt: Je höher der Aufwand und je komplexer die Angelegenheit, desto höher sind die Kosten bei einer Scheidung für die Rechtsvertretung.

Werden keine individuellen Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt getroffen, dann gelten die kantonalen Gebührenverordnungen, welche von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Doch auch bei diesen Gebührenverordnungen erhöht sich das Honorar bei einem hohen Streitwert. Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in der Schweiz sind hingegen meist wesentlich geringer. Kontaktieren Sie in unserer Anwaltssuche einen Scheidungsanwalt, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren und einen Überblick über Ihre Situation zu erhalten.

Gerichtskosten für die Scheidung

Die Gerichtskosten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und richten sich nach Art und Umfang der Scheidung. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus:

  • Allgemeine Gebühren (Vorladungen, Zustellungen)
  • Auslagen (ggf. Gutachter usw.)
  • Ggf. Pauschalen für Entscheidungen
  • Kosten der Beweisführung
  • Kosten für die Vertretung des Kindes

Die Gerichtskosten sind ebenfalls abhängig von den vermögensrechtlichen Interessen (Streitwert), der Komplexität der Angelegenheit und der Dauer des Verfahrens.

Überblick der Gerichtsgebühren in den Kantonen

Da die Gerichtsgebühren in jedem Kanton unterschiedlich sind, möchten wir Ihnen hier einen detaillierten Überblick der Gerichtsgebühren in den Kantonen bieten. Es steht ausser Frage, dass die Kosten einer Scheidung mit einvernehmlicher Lösung stets geringer sind als die einer umfangreichen strittigen Scheidung. Daher werden in der folgenden Auflistung die minimalen Gerichtskosten für eine einvernehmliche Scheidung erläutert.

KantonGerichtskosten
Aargau1.800 CHF
Appenzell-Innerrhoden1.600 CHF
Appenzell-Ausserrhoden1.200 CHF
Bern1.800 CHF
Basel-Landschaft1.700 CHF
Basel-Stadt830 CHF
Glarus1.800 CHF
Graubünden1.500 CHF
Luzern1.800 CHF
Nidwalden1.800 CHF
Obwalden1.800 CHF
St. Gallen1.800 CHF
Schaffhausen2.000 CHF
Solothurn1.500 bis 1.700 CHF
Schwyz2.000 CHF
Thurgau1.400 bis 1.800 CHF
Uri1.700 CHF
Zug1.800 CHF
Zürich1.200 bis 2.600 CHF

Die Übersicht zeigt, dass der preiswerteste Kanton der Deutschschweiz der Kanton Basel-Stadt ist. Hier zahlen Ehepaare nur 830 CHF für einen einvernehmliche Scheidung. Am teuersten scheint der Kanton Zürich zu sein, denn die Bezirksgerichte Dietikon und Meilen verlangen 2600 Franken für eine einvernehmliche Scheidung. Die Gerichtskosten richten sich ausserdem nach dem Einkommen der beiden Eheleute. Hier eine Tabelle anhand eines gemeinsamen Begehren und einer vollständigen Scheidungskonvention mit den Werten für den Kanton Bern:

Nettoeinkommen beider Partner in Summe pro MonatGebühr pro Partei circa
Bis 3.999 CHF 600 CHF
4.000-4.999 CHF800 CHF
5.000-5.999 CHF1.000 CHF
6.000-6.999 CHF1.200 CHF
7.000-7.999 CHF 1.400 CHF
> 15.000 CHF3.000 CHF

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den obigen Gerichtsgebühren um den einfachsten Scheidungsfall handelt: Das heisst beide Eheleute sind sich über alle Aspekte wie Sorgerecht und Unterhalt einig, sodass eine sogenannte Scheidungskonvention vorliegt. Das Gericht muss ein Scheidungsurteil nicht schriftlich begründen. Und hier ein Rechenbeispiel bei einer Scheidungsklage bzw. einem streitigen Verfahren

Nettoeinkommen beider Partner in Summe pro MonatGebühr pro Partei circa
Bis 2.999 CHF 1.200 CHF
3.000-3.999 CHF1.400 CHF
4.000-4.999 CHF1.700 CHF
5.000-5.999 CHF2.100 CHF
6.000-6.999 CHF2.600 CHF
> 20.000 CHF10.000 CHF

Beispiel aus der Rechtspraxis

Wenn Sie und Ihr Ex-Partner mittlerweile getrennt leben und Sie sich nicht über eine einvernehmliche Scheidung einigen können, muss eine Scheidungsklage nach Ablauf der 2-Jahres-Trennungsfrist eingereicht werden. Nun wohnen Sie in Basel-Stadt und Ihr Ex-Partner in Aargau. Ihr Ex-Partner ist sehr ungeduldig und reicht die Scheidungsklage am zuständigen Gericht im Kanton Aargau ein. Kurz danach reichen auch Sie die Klage bei Ihrem Gericht im Kanton Basel-Stadt ein. Welche Gebühren werden für wen fällig? Eindeutig: das zuerst beauftragte Gericht ist zuständig. Das bedeutet, dass Ihr Scheidungsprozess nur an einem Gericht stattfinden kann. Mithin müssen Sie dann die höheren Gerichtsgebühren des Kanton Aargau zahlen.

Gut zu wissen
Das Scheidungsbegehren kann in den Gerichtskreisen eingereicht werden, in denen einer der beiden Ehegatten wohnt. Das zuerst angerufene Gericht zieht die Inkompetenz des anderen Gerichts nach sich. (Art. 64 Abs. 1 let. a ZPO)

Wer trägt die Kosten einer Scheidung?

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass es auf die Frage wer die Kosten des Scheidungsverfahrens bezahlen muss keine pauschale Antwort gibt. Je nach Sachlage und Scheidungsverlauf können die Kosten entweder einem Ehepartner vollumfänglich zufallen, die Kosten sich auf beide Ehepartner aufteilen oder eine anteilige Aufteilung erfolgen.

  • Kosten bei einvernehmlicher Scheidung: Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung tragen die Ehegatten gemeinsam, d.h. die Gerichtskosten werden geteilt. Die Anwaltskosten werden ebenfalls von beiden Ehegatten übernommen, wobei jeder für die eigenen Kosten aufkommt. In der Scheidungskonvention kann bei Bedarf etwas anderes vereinbart werden.
  • Kosten bei strittigen Scheidungsverfahren Grundlage der Kosten für eine strittigen Scheidung ist die Zivilprozessordnung, nach welcher sich die Kostenübernahme richtet. Grundsätzlich muss die unterlegene Partei nach Massgabe ihres Unterliegens die Gerichts- und Anwaltskosten des Ehepartners tragen. Inbegriffen sind hierbei auch die Kosten des eigenen Anwalts.
  • Gebühren bei Rückzug der Scheidungsklage: Der Rückzug der Klage wird als Unterliegen gewertet, daher sind die Kosten für die Scheidung in der Schweiz vom Kläger zu tragen.
Wie viel wird ihre Scheidung kosten?

Sonderfall: Kostenlose Scheidung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Schweizer Paare aber auch die Möglichkeit einer kostenlosen Scheidung in der Schweiz. Doch wie kann eine Scheidung ohne Kosten vollzogen werden? Ein Scheidungsverfahren kostet beinahe nichts, wenn den Ehegatten unentgeltliche Rechtspflege zusteht. Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Gerichtskosten und die Rechtsvertretung zu zahlen, können Sie ein Gesuch für eine unentgeltliche Prozessführung und einen kostenlosen Rechtsbeistand stellen. Dieses Gesuch muss beim Einreichen des gemeinsamen Scheidungsbegehrens gestellt werden. Ziel des Gesuchs ist:

  • Die Kostenbefreiung (Vorschüsse, Kautionen, Gerichtskosten)
  • Ernennung des unentgeltlichen Rechtsbeistands und Bezahlung dessen Honorars durch den Staat.

Eine unentgeltliche Prozessführung wird nur genehmigt, wenn den Ehepartnern nachweisbar nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen. Steht Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege nicht zu, haben Sie die Möglichkeit durch eine einvernehmliche Scheidung erhebliche Kosten zu sparen. Darüber hinaus bieten einige Anwaltskanzleien eine kostengünstige Online-Scheidung an. Sind sich die Eheleute einige, dass die Ehe einvernehmlich geschieden wird, kann die Dauer der Scheidung in der Schweiz erheblich verkürzt werden. Ausserdem reduzieren sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in der Schweiz, da beide Ehegatten nur einen Anwalt heranziehen müssen.

Tipp: Scheidungskosten gezielt reduzieren

Eine Scheidung mit Klage kann mehrere Jahre dauern, emotional und psychisch sehr belastend sein, vor allem aber auch eine grosse finanzielle Belastung darstellen. Daher möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie Kosten bei einer Scheidung in der Schweiz sparen können. Wie bereits erwähnt, sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung in der Schweiz am geringsten. Daher sollten Sie versuchen, mit Ihrem Partner eine friedliche Lösung zu erarbeiten, um Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen.

Scheidungsbegehren einreichen

Das Scheidungsbegehren wird unterschrieben von beiden Ehepartnern beim zuständigen Gericht eingereicht. Leben die Paare jedoch seit längerer Zeit getrennt, so können sie nach einer Trennungszeit von 2 Jahren auch allein die Scheidung einreichen. Dies geht auch gegen den Willen des Expartners. Allerdings ist hierbei mit erhöhten Kosten für die Scheidung in der Schweiz zu rechnen, da es sich dann um eine Scheidung auf einseitiges Begehren handelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit vor den 2 Jahren Trennungszeit die Scheidung einzureichen, sofern eine Unzumutbarkeit bezüglich des Fortbestehens der Ehe vorliegt. Jedoch müssen hierfür schwerwiegende Gründe, wie beispielsweise körperliche Gewalt, vorliegen.

Einvernehmliche Scheidungslösung durch Mediation

Sollten zwischen Ihnen und Ihrem Partner noch kleinere Unstimmigkeiten oder marginale Konflikte bestehen, dann ist die Mediation eine gute und kostengünstige Alternative. Mithilfe eines Mediators kann eine einvernehmliche Lösung durch Mediation erarbeitet werden. Es ist ein friedlicher und aussergerichtlicher Weg, Konflikte zu lösen. Im Rahmen einer Mediation erarbeitete Lösungen sind nicht nur exakt auf die individuellen Bedürfnisse der Ehegatten abgestimmt, sondern auch zukunftsfähiger als Gerichtsbeschlüsse.

Durch eine gemeinsame Lösungsfindung besteht ein höheres Mass an Selbstbestimmung und Akzeptanz. Dies ist insbesondere für Paare mit gemeinsamen Kindern wichtig, um in Zukunft einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist jedoch eine kooperative Zusammenarbeit der beiden Ehepartner.

Ist ein Scheidungsanwalt unbedingt notwendig?

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eheleute keine Scheidungsklage einreichen, sondern ein gemeinsames Scheidungsbegehren. Ausserdem bedarf es einer Scheidungskonvention, in welcher alle Angelegenheiten geregelt werden (Unterhalt, Pensionskassen-Aufteilung etc.). Theoretisch könnte eine solche Konvention selbstständig aufgesetzt werden.

Diese aber nachträglich zu ändern ist schwer und sie ist mit dem Scheidungsurteil rechtsverbindlich. Deshalb kann ein Scheidungsanwalt sehr nützlich sein, um individuelle Anpassungen vorzunehmen und Sie ausführlich über die Konsequenzen der Vereinbarung zu informieren. Insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder spezifischen Streitfragen empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsberaters.

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FAQ: Kosten einer Scheidung

Die Kosten bei einer Scheidung in der Schweiz setzen sich hauptsächlich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Hierbei variieren die Gerichtskosten von Kanton zu Kanton.
Nein. In jedem Kanton berechnen die Gerichte andere Gebühren.
Ja, denn unter gewissen Voraussetzungen haben mittellose Ehepaare die Möglichkeit ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen.
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