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Scheidung auf gemeinsames Begehren § Ablauf & mehr

Eine Scheidung ist ein kostspieliges, nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen, deswegen werden 90% der Scheidungen auf gemeinsames Begehren hin geschieden. Die Kosten einer Scheidung und vor allem die Gerichtsgebühren in einigen Schweizer Kantonen sind bereits sehr hoch, daher sehen die meisten Paare von einer Scheidung auf einseitiges Begehren oder einer strittigen Scheidung ab. Im folgenden Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, der Dauer und den Kosten einer Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz.

Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Die unkomplizierteste, günstigste und schnellste Scheidung ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Da einvernehmlich getroffene Lösungen von den Betroffenen besser akzeptiert werden als Gerichtsurteile, sind diese tendenziell zukunftsfähiger und dauerhafter. Aus diesem Grund bevorzugt auch der Gesetzgeber die Scheidung auf gemeinsames Begehren gegenüber der strittigen Scheidung mit einer Scheidungsklage. Dies zeigt sich nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der Dauer und den Kosten für die Scheidung.

Infografik
Fakten zur Scheidung auf gemeinsames Begehren

Einvernehmliche Scheidung einreichen

Das Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention müssen Sie beim zuständigen Gericht in der Schweiz vorlegen.  Im Scheidungsbegehren äussern die Ehegatten Ihren Willen sich scheiden zu lassen und legen fest, ob Sie die Nebenfolgen der Scheidung selbst vereinbaren oder das Gericht darüber entscheiden lassen. Ferner beinhaltet das Scheidungsbegehren alle wichtigen Personalien beider Ehegatten. Beide Eheleute müssen handschriftlich unterschreiben. Einen weiteren Formzwang gibt es nicht. Möchten die Ehegatten, die Nebenfolgen selbst deklarieren, dann werden diese in der Scheidungskonvention verschriftlicht. Die Scheidungskonvention regelt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, das Besuchsrecht, den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung der Ehewohnung, die beruflichen Vorsorgen, die Vermögensaufteilung in Abstimmung mit dem vereinbarten Güterrecht.

Keine Angabe der Scheidungsgründe erforderlich

Grundsätzlich müssen in der Schweiz vor Gericht oder beim Anwalt keine Gründe für die Scheidung angegeben werden. Bei der einseitig begehrten Scheidung ist lediglich die Einhaltung der zweijährigen Trennungsfrist zu beachten. 

Umfassende Einigung bzgl. der Nebenfolgen

In der Scheidungsvereinbarung oder Scheidungskonvention werden die Nebenfolgen der Scheidung geregelt. Die umfassende Einigung muss folgende Nebenfolgen regeln:

Teileinigung

Bei einer Teileinigung schliessen die Ehegatten nur eine Scheidungskonvention über die Aspekte ab, über die sie sich bereits einig sind. Die strittig gebliebenen Nebenfolgen regelt das Gericht und fällt ein Urteil, das für beide Ehegatten verbindlich ist. Der Vorteil einer Teileinigung gegenüber einer Scheidung auf einseitiges Begehren liegt insbesondere darin, dass die zweijährige Trennungszeit entfällt und die Kosten für die Scheidung geringer sind.

Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren

Abhängig vom Gericht kann es sein, dass Sie unterschiedliche Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren vorlegen müssen. Informieren Sie sich bitte beim zuständigen Gericht oder lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten. Möchten Sie die Scheidung einreichen, dann müssen Sie neben dem von beiden Ehegatten unterschriebenen Scheidungsbegehren und Scheidungskonvention auch die Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen und dem Vermögensstand beim zuständigen Gericht vorlegen.

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Ablauf der Scheidung auf gemeinsames Begehren

Die Scheidungskonvention und das Scheidungsbegehren werden beim Gericht eingereicht, welches die Unterlagen auf deren Vollständigkeit und Angemessenheit hin prüft und genehmigt. Sowohl bei der Teileinigung als auch bei der vollständigen Einigung lädt das Gericht die beiden Ehegatten zur Anhörung vor und befragt diese getrennt und gemeinsam zur Scheidungskonvention.

Dabei stellt das Gericht sicher, dass der Scheidungswille bedacht und unbeeinflusst ist. Anschliessend prüft es, ob die Vereinbarungen genehmigt werden können. Liegen noch strittige Punkte vor, dann versucht das Gericht eine Einigung zu erzielen. Unter Umständen kommt es zusätzlich zu einer Kinderanhörung. Da seit 1. Februar 2010 keine zweimonatige Bedenkfrist für die Bestätigung der Scheidungskonvention notwendig ist, kann das Gericht die Scheidung unmittelbar aussprechen.

Wie lange dauert eine Scheidung im Einvernehmen?

Wie lange dauert eine Scheidung auf gemeinsames Begehren? Die Dauer einer Scheidung verkürzt sich ungemein, wenn sich die Ehegatten einig sind. Anders als bei der Scheidung auf einseitiges Begehren müssen die Ehegatten keine zweijährige Trennungsphase einhalten, bevor sie sich scheiden lassen können. Besteht Einvernehmen, dann ist die Scheidung unmittelbar möglich. Im Grunde kann eine einvernehmliche Scheidung in der Schweiz zwischen einem und 6 Monaten vollzogen sein. Da die zweimonatige Bedenkfrist seit 2010 entfällt, ist die Scheidung nach der Urteilsverkündung rechtskräftig.

Besteht eine Anwaltspflicht und wann ist ein Anwalt ratsam?

Prinzipiell verlangt das Gesetz nicht, dass Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht für die einvernehmliche Scheidung  beauftragen. Jedoch ist es ratsam, für eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung einen Scheidungsanwalt zu konsultieren. Bei einer Scheidung geht es um Ihre finanzielle Zukunft und vor allem auch um das Sorge- und Kontaktrecht Ihrer gemeinsamen Kinder. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Sie über Ihre Sorgerechts- und Unterhaltsansprüche informieren und Ihnen bei der gerechten Aufteilung des ehelichen Vermögens behilflich sein.

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FAQ: Scheidung auf gemeinsames Begehren

In der Regel dauert sie 1-6 Monate.
Sollten Sie die Scheidung in Zürich einreichen, müssen Sie mit Gerichtsgebühren zwischen 1200 und 2600 CHF rechnen. Demgegenüber veranschlagt das Gericht in Basel-Stadt nur 830 CHF.
In einem Scheidungsbegehren äussern die Ehegatten Ihren Willen sich scheiden zu lassen und legen fest, ob Sie die Nebenfolgen der Scheidung selbst vereinbaren oder das Gericht darüber entscheiden lassen. Die Scheidungskonvention regelt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, das Besuchsrecht, den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung der Ehewohnung, die beruflichen Vorsorgen, die Vermögensaufteilung in Abstimmung mit dem vereinbarten Güterrecht.
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