Scheidung einreichen in der Schweiz § Der Scheidungsantrag
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Familienrechtsredaktion
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- Laut Statistik erfolgen 90% aller Schweizer Scheidungen auf gemeinsames Begehren.
- Die Nebenfolgen einer Scheidung umfassen alle finanziellen, persönlichen wie auch sorgerechtlichen Folgen, die direkt mit oder aufgrund der Scheidung eintreten.
- Wenn man die Scheidung einreichen möchte, müssen die Ehegatten ein Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention vorlegen.
- Im Fall einer Scheidung auf einseitiges Begehr, erfolgt die Vereinbarung bzgl. der Scheidungsfolgen im Zuge des Scheidungsverfahren.
Scheidung auf gemeinsames Begehren – der Scheidungsantrag
Laut Statistik erfolgen 90% aller Schweizer Scheidungen auf gemeinsames Begehren. Dies liegt nicht nur daran, dass dadurch die Kosten für die Scheidung in der Schweiz erheblich geringer sind, sondern auch an der Dauer der Scheidung. Bedenkt man, dass bereits bei Einvernehmen das Einreichen einer Scheidung in Zürich mehrere Tausend Schweizer Franken kostet, möchte man die Kosten für eine strittige Scheidung nicht kennen.
Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren ersparen sich die Ehegatten ein endloses Scheidungsverfahren, in welchem alle Nebenfolgen der Scheidung (Unterhalt, Alimente, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Verbleib der Ehewohnung) geklärt werden müssen. Der Scheidungsantrag bei einvernehmlicher Scheidung ist ein schriftlich verfasstes Scheidungsbegehren und eine gemeinsam vereinbarte Scheidungskonvention. Darüber hinaus ist die einvernehmliche Scheidung in der Schweiz jederzeit möglich, ohne dass eine zweijährige Trennungsphase vorangehen muss. Anders sieht es bei der Scheidung auf einseitiges Begehren aus. Um die Scheidung in der Schweiz einreichen zu können, muss der klagende Ehegatte 2 Trennungsjahre einhalten.
Nebenfolgen der Scheidung
Zu den Nebenfolgen einer Scheidung zählen alle finanziellen, persönlichen und sorgerechtlichen Folgen der Scheidung in der Schweiz: Unterhalt, Zuteilung der Ehewohnung, Sorge- und Besuchsrecht, Kindesunterhalt und Vermögensaufteilung.
Scheidungsbegehren
Wenn man die Scheidung in der Schweiz einreichen möchte, müssen die Ehegatten gemeinsam ein Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention beim zuständigen Gericht vorlegen. Beim Scheidungsbegehren handelt es sich um das Dokument, welches alle Personalien der Ehepartner beinhaltet und festlegt, ob die Eheleute die Nebenfolgen der Scheidung selbst vereinbaren oder das Gericht dies übernimmt.
Entscheiden sich die Ehegatten, die Folgen der Scheidung selbst zu vereinbaren, werden diese in der Scheidungskonvention festgehalten. Entsprechende Formulare für eine Scheidung in der Schweiz erhalten Sie auf den Webseiten der zuständigen Gerichte oder hier. Eine Scheidungskonvention können Sie beim Scheidungsanwalt, Anwalt für Familienrecht oder bei einem Mediator verfassen lassen.
Scheidungskonvention
Die Scheidungskonvention regelt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, das Besuchsrecht, den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung der Ehewohnung, die beruflichen Vorsorgen, die Gütertrennung sowie die Vermögensaufteilung. Nachträglich kann die Scheidungskonvention schwer angefochten werden, daher ist es besonders wichtig, diese von einem Rechtsanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen.
Folgende Aspekte müssen in einer Scheidungskonvention geklärt werden:
- Sorgerecht: Die elterliche Obsorge muss einem Elternteil zugeteilt werden. Möchten beide Eltern das Sorgerecht übernehmen, dann muss schriftlich festgehalten werden, wie die Kinderbetreuung und der Kindesunterhalt geregelt sind.
- Kindesunterhalt
- Aufteilung der Freizügigkeitsguthaben bei den Pensionskassen der Ehegatten: Laut Gesetz ist eine hälftige Aufteilung der Pensionsbeträge beider Ehegatten vorgesehen. Der Vorsorgeausgleich muss von beiden Ehepartnern bei den Pensionskassen veranlasst und von diesen bestätigt werden.
- Ehegattenunterhalt: Die Höhe und die Dauer der Unterhaltszahlungen müssen vereinbart werden. Hierbei spielt der Scheidungsgrund keine Rolle.
- Güterrechtliche Auseinandersetzung: Das eheliche Vermögen und die Ehewohnung muss aufgeteilt werden.
- Vereinbarung über die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten: In der Regel werden diese von beiden Ehegatten getragen.
Ablauf und Dauer einer Scheidung bei gemeinsamen Begehren
Der Ablauf und die Dauer einer Scheidung in der Schweiz bei gemeinsamen Begehren erleichtert und verkürzt sich dadurch, dass sich beide Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig sind. Wurden alle Aspekte in der Scheidungskonvention berücksichtigt, dann können das Scheidungsbegehren, die Scheidungskonvention, die Bestätigungen der Pensionskassen, die Lohnnachweise (letzte Lohn-abrechnung, Lohnausweis des letzten Jahres), das Familienbüchlein, Steuerveranlagung und Kontoauszüge dem zuständigen Richter vorgelegt werden.
Anschliessend lädt das Gericht die Ehegatten zu einer Verhandlung vor. Der Richter prüft lediglich, ob die Vereinbarungen zwischen den Ehegatten gerecht und angemessen sind, und ob sie sich mit dem Wohl des Kindes vereinbaren. Sollten alle Vereinbarungen gerechtfertigt sein, wird die Scheidung ausgesprochen und die Vereinbarung genehmigt. Die bis Februar 2010 gültige Bedenkfrist von 2 Monaten entfällt, sodass die Scheidung unmittelbar nach Urteilsverkündung rechtsgültig ist.
Die Teilkonvention
Können sich die Ehegatten nur teilweise oder insgesamt nicht über die Nebenfolgen einer Scheidung einigen, handelt es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung. Über die geeinigten Nebenfolgen können die Ehepartner eine Teilkonvention schliessen. In diesem Fall delegieren die Eheleute die Entscheidung über die strittig gebliebenen Scheidungsfolgen an das zuständige Gericht.
Scheidung auf einseitiges Begehren – die Scheidungsklage
Möchte sich einer der Ehegatten hingegen nicht scheiden lassen, handelt es sich um eine Scheidung auf einseitiges Begehren. Daher kann man nicht dieselben Scheidungsanträge und Formulare für die Scheidung in der Schweiz einreichen wie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Im Falle einer Scheidung auf einseitiges Begehren kann die Scheidungsklage erst nach einer zweijährigen Trennungsphase oder bei Unzumutbarkeit beim Gericht eingereicht werden. Die Unzumutbarkeit wird jedoch nur genehmigt, wenn die Ehe für den klagenden Ehegatten unzumutbar ist und hier für schwerwiegende Gründe vorliegen.
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Trennungsjahre
Liegen keine schwerwiegenden Gründe dafür vor, dass die Ehe für den scheidungswilligen Ehegatten unzumutbar ist und einigen sich die beiden Eheleute nicht über die Scheidung, müssen 2 Trennungsjahre eingehalten werden. Erst nach Ablauf der Trennungsfrist, kann man bei fehlender Einigkeit in der Schweiz die Scheidung einreichen. Die Scheidungsklage leitet letztendlich die strittige Scheidung ein, die meist sehr langwierig und kostspielig für die Ehegatten wird.
Daher ist es empfehlenswert eine Einigung zu finden. Die Mediation ist eine kostengünstige aussergerichtliche Möglichkeit der Konfliktlösung, die sich seit einigen Jahren als Alternative zum strittigen Scheidungsverfahren durchgesetzt hat. Lassen Sie sich von einem Mediator oder Scheidungsanwalt ausführlich beraten. Als kotierte Wertpapiere gelten die, die an der Börse gehandelt werden. Sie werden nach dem jeweiligen Kurswert zum Zeitpunkt des Erbens besteuert. Nichtkotierte Wertpapiere werden nicht an der Börse gehandelt. Ihr Verkehrswert muss deswegen schlicht geschätzt werden.
Unzumutbarkeit
Damit Unzumutbarkeit als Scheidungsgrund vom Gericht genehmigt wird, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Der Scheidungsgrund „Unzumutbarkeit“ wird vom Gericht in der Schweiz akzeptiert, wenn körperliche oder seelische Misshandlung des klagenden Ehegatten oder der Kinder vorliegt oder eine schwere Straftat begangen wurde. Weitere Gründe sind schwere Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen, schwerwiegende Belästigung, Stalking (planmässiges Nachstellen), eine mehrjährige aussereheliche Beziehung, Scheinehen, Zwangsehen oder eine lasterhafte Lebensführung des Ehegatten (Prostitution, Zuhälterei).
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