Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?
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Familienrechtsredaktion
rechtskräftigen Scheidung?
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- Nachdem die Eheleute das Scheidungsurteil erhalten haben, wird es nach 30 Tagen rechtskräftig.
- Wer das Scheidungsurteil nicht bei der Post abholt oder entgegennimmt, kann die Wirkung des Urteils keineswegs beeinflussen.
- Verzichten beide Ehepartner auf Rechtsmittel, ist das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig.
Das Scheidungsurteil – Wann erfolgt es?
Sowohl bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren als auch bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren, erfolgt eine Gerichtsverhandlung. Durch das Scheidungsurteil am Ende des Verfahrens gilt die Scheidung als vollzogen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieses Urteil in Rechtskraft tritt. Bevor dies möglich ist, muss das Urteil auf dem Postweg allen Beteiligten zugestellt werden. Diese Zustellung erfolgt in der Regel binnen 3 bis 14 Tagen nach Ende der letzten Verhandlung.
Was passiert, wenn das Scheidungsurteil nicht entgegengenommen wird?
Wer das Scheidungsurteil nicht bei der Post abholt oder entgegennimmt, kann die Wirkung des Urteils keineswegs beeinflussen. Das Scheidungsurteil ist nach Ablauf von 30 Tagen nach Rücksendung des Briefes an das Gericht rechtskräftig. Damit kann man allenfalls die Rechtskraft des Scheidungsurteils in der Schweiz ein wenig verzögern, nicht aber ungültig machen.
Angenommen Sie erhalten am 07.04.2020 eine Abholnachricht. Erscheinen Sie nicht innerhalb von 7 Tagen bei der Post, wird der Brief am 14.04.2020 an das Gericht zurückgesendet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 30-tägige Frist für die Rechtskraft des Scheidungsurteils in der Schweiz zu laufen.
Rechtskraft des Scheidungsurteils in der Schweiz
Nachdem die Eheleute das Scheidungsurteil erhalten haben, wird es nach 30 Tagen rechtskräftig. Sollte jedoch ein Ehepartner innerhalb dieser 30 Tage Berufung gegen das Urteil einlegen, ist die Scheidung nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf der 30 Tage nach Erhalt des Urteils rechtsgültig geschieden sind, sofern nicht Berufung eingelegt wurde.
Rechtskraft bei Scheidung mit Versorgungsausgleich
Die Rechtskraft bei Scheidung mit Versorgungsausgleich gilt am gleichen Tag, an dem die gesamte Scheidung rechtsgültig ist. Jedoch wird bei der Berechnung der Ansprüche nach neuer Gesetzlage zwischen den Berechnungszeitpunkten differenziert. Hierbei geht es vor allem darum, dass für die Berechnung der aufzuteilenden Versorgungsansprüche nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils relevant ist, sondern der Zeitpunkt, an dem das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.
Scheidung sofort rechtsgültig bei Rechtsmittelverzicht?
Ein Rechtsmittelverzicht gilt als Erklärung, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist – bei einer Scheidung 30 Tage – auf Rechtsmittel verzichten lässt. Verzichten beide Ehepartner auf Rechtsmittel, ist das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig. Demnach sind die Eheleute sofort rechtskräftig geschieden. In der Schweiz ist ein Rechtsmittelverzicht zulässig und kann nach der Urteilsverkündung (herrschende Meinung: nach Aushändigung des schriftlichen Urteilsdispoitiv) erklärt werden.
Ein Verzicht vor Urteilsspruch ist aber nur unter gewissen Voraussetzungen möglich und im Regelfall nicht ratsam. Ein solcher Rechtsmittelverzicht vor der Urteilsverkündung kommt nur dann in Betracht, wenn der Verhandlungsgegenstand beliebig von den Parteien entschieden werden kann. So könnten Sie beispielsweise keinen Rechtsmittelverzicht vor dem Urteil bekunden, wenn über Kinderbelange der Scheidung verhandelt wird. Hier greift die so genannte Offizialmaxime des Schweizer Rechts.
Sie wollen die Scheidung sofort rechtswirksam machen. Deshalb erklären Sie in der Verhandlung zu Ihrer einvernehmlichen Scheidung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten möchten. Dies ist aber unbeachtlich, da Sie das schriftliche Urteil noch nicht entgegengenommen haben.
Gibt es Nachteile beim Rechtsmittelverzicht bei der Scheidung?
Es können durch einen Rechtmittelverzicht Nachteile bei der Scheidung entstehen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Lage der Ehepartner auswirkt. Insbesondere dann, wenn zu hohe Unterhaltsvereinbarungen durch einen Rechtsmittelverzicht sofort rechtskräftig werden. Gegen diesen Entscheid kann sich der Ehepartner nicht mehr wehren und eine Reduzierung der Unterhaltsbeiträge ist nur bei niedrigen Einkommensverhältnissen und unter bestimmten Umständen möglich.
Darüber hinaus hat der Rechtsmittelverzicht bei Scheidung den Nachteil, dass keine Gerichts- oder Anwaltskosten eingespart werden können oder andere Vorteile durch ihn erzielt werden. Daher ist grundsätzlich von einem Rechtsmittelverzicht abzuraten, da er für keinen Ehepartner sinnvoll scheint. Ein Rechtsmittelverzicht kann bei einer Scheidung mehr Nachteile hervorrufen. Die Bedenkzeit von einem Monat nach dem Scheidungsurteil hat durchaus seine Berechtigung.
Welche Behördengänge sind nach der rechtsgültigen Scheidung notwendig?
Hat kein Ehepartner Berufung eingelegt und sind die Eheleute Schweizer Staatsbürger, wird das Gericht alle schweizerischen Zivilstandsbehörden über das Scheidungsurteil unterrichten, sobald es rechtskräftig ist. Im Anschluss werden alle Zivilstandseinträge automatisch geändert. Sollten die Eheleute ausländische Staatsbürger sein, dann müssen die Änderungen im Zivilstandsregister eigenständig durchgeführt werden. Hierfür müssen sich die Betroffenen an die Zivilstandsbehörden in ihrem Land oder an das Konsulat wenden. Weitere notwendige Behördengänge nach der Scheidung sind mitunter:
- Die Adressänderungen beim zuständigen Einwohneramt
- Ggf. Namensänderung bei der zuständigen Heimatgemeinde
- Ggf. Änderungen hinsichtlich Fahrausweis, AHV-IV Versicherungsausweis oder einer Niederlassungsbewilligung
- Bekanntgabe der Adressänderung an Vertragspartner (zB. Versicherungen, Leasingunternehmen, Vorsorgekasse etc.)
- 3 bis 5 Monate nachdem die Rechtskraft Personenstandsausweis oder einen Familienausweis beantragen
- Testamentarische Veränderungen
- spezialisiert
- kompetent
- zuverlässig
Wann sollte ein Anwalt konsultiert werden?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass im Zuge einer Scheidung auf gemeinsames Begehr, das Scheidungsurteil in der Regel ohne Einsprüche oder Rechtsmittel rechtswirksam wird. In einem solchen Fall ist es nicht zwingend nötig einen Juristen zu konsultieren, um die eigenen Interessen zu wahren. Ergeht jedoch ein Urteil in einer strittigen Scheidung, kann es durchaus dazu kommen, dass das Urteil nicht den eigenen Wünschen und Erwartungen entspricht. in einem solchen Fall sollte umgehend ein Anwalt konsultiert werden, um die Erfolgsaussichten wie auch weitere Möglichkeiten im Zuge der Einspruchsfrist abzuklären und den Einspruch gegen das Scheidungsurteil form- wie auch fristgerecht vornehmen zu können.
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