Scheidungsantrag § Infos, Kosten und Vorgehensweise
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Familienrechtsredaktion
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- Beide Ehepartner müssen ihren Scheidungswunsch in Form eines Scheidungsantrags darlegen.
- Bei der Scheidungskonvention handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern.
- Abhängig davon, ob es sich um eine einseitige oder einvernehmliche Scheidung handelt, wird der Antrag von einem oder aber beiden Partnern gestellt.
- Es gibt keine Frist oder vorangehende Trennungszeit. Gerichtskosten betragen im Durchschnitt 1.500 CHF.
Allgemeines zum Scheidungsantrag
Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen beide Ehepartner ihren Scheidungswunsch in Form eines Scheidungsantrags darlegen. Mit einem schriftlichen Scheidungsbegehren müssen Sie ihren Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Einige Gerichte bieten Formulare für die Scheidung, allerdings können Sie auch einen einfachen Brief verfassen, in dem Sie ihren Scheidungswunsch deutlich machen. Ein besonderes Formerfordernis gibt es mithin nicht. Achten Sie lediglich darauf, dass am Ende beide Partner eigenhändig unterschreiben.
Je nach individueller Situation müssen Sie ihrem Gesuch noch weitere Unterlagen beilegen. Die gemeinsamen Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung verschriftlichen Sie in der Scheidungskonvention, die Sie dem Richter zur Prüfung vorlegen müssen. Laut Gesetz müssen Sie keinen Anwalt engagieren, allerdings ist es mehr als ratsam.
Die Scheidungskonvention
Bei der Scheidungskonvention handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, welche die Nebenfolgen der Scheidung beinhaltet. In der Scheidungskonvention werden die Belange der Kinder und die finanziellen Folgen der Scheidung geregelt. Es werden Vereinbarungen für das Sorgerecht, das Besuchsrecht, den Ehegattenunterhalt, die Vermögensaufteilung, den Verbleib der Ehewohnung und den Kindesunterhalt getroffen. Besonders wichtig sind in der Scheidungskonvention die Vereinbarungen über die Kinderbelange, denn diese prüft das Gericht besonders genau. Die Scheidungskonvention muss folgende Regelungen beinhalten:
- Sorgerecht der Kinder
- Besuchsrecht der Kinder
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Die güterrechtliche Auseinandersetzung
- Vorsorgeausgleich
Vorgehensweise bei Antragstellung
Den Scheidungsantrag stellen die beiden Ehepartner gemeinsam und müssen ihn daher beide unterschreiben. Im Scheidungsantrag in der Schweiz muss das Scheidungsbegehren beider Ehepartner ersichtlich sein. Möchte sich ein Ehepartner nicht scheiden lassen, kann der scheidungswillige Ehepartner nur eine Scheidungsklage nach einer zweijährigen Trennungsphase einreichen. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen die Ehepartner den Scheidungsantrag gemeinsam verfassen und einreichen. Zusätzlich ist die gemeinsam verfasste Scheidungskonvention über die Scheidungsfolgen notwendig.
Wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen?
Anders als bei der Scheidung auf einseitiges Begehren gibt es bei der einvernehmlichen Scheidung keine Frist oder vorangehende Trennungszeit. Daher kann der Scheidungsantrag unmittelbar eingereicht werden, wenn die Ehepartner sich einig sind. Nur bei der Scheidung auf einseitiges Begehren ist eine zweijährige Trennungsphase notwendig, um die Scheidungsklage einreichen zu können.
Wo reicht man den Antrag auf Scheidung ein?
Liegen Scheidungsantrag und Scheidungskonvention vor, stellt sich schnell die Frage, wo die Unterlagen eingereicht werden müssen. Welches Gericht ist zuständig? Sind beide Ehepartner Schweizer und möchten den Scheidungsantrag einreichen, dann müssen sie sich an das zuständige Zivilgericht am Wohnsitz eines Ehepartners wenden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Kanton der Ehefrau oder des Ehemannes gewählt wird. Allerdings kann dies im Hinblick auf die Kosten eine wichtige Entscheidung sein. Darüber hinaus gibt es auch für Schweizer, die im Ausland leben, Einschränkungen. Lebt ein Schweizer Ehepaar im Ausland, kann es sich nur dann in der Schweiz scheiden lassen, wenn es unmöglich oder unzumutbar ist, die Scheidung im Ausland zu vollziehen.
Scheidungsklage – Grundstein der strittigen Scheidung
Sind sich die Ehepartner bezüglich der Scheidung nicht einig und widersetzt sich einer, dann muss eine Scheidung auf einseitiges Begehren eingereicht werden. Bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren muss allerdings eine Scheidungsklage nach einer Trennungsphase eingereicht werden. Wie lange müssen Sie vor der Scheidung getrennt sein? Bevor die Ehe auf einseitiges Begehren geschieden werden kann, müssen die Ehepartner zwei Jahre voneinander getrennt sein.
Dies kann beispielsweise durch die gewalttätige Verhaltensweise eines Ehepartners oder besondere Umstände der Fall sein. Sollten Sie weiterführende Informationen zur Scheidung auf einseitiges Begehren und der Scheidungsklage benötigen, möchten wir Sie auf unseren Leitartikel verweisen.
Kosten des Antrags auf Scheidung
Grundsätzlich sind die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung erheblich geringer als bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren. Die Kosten für die Scheidung auf gemeinsames Begehren tragen die Ehepartner gemeinsam, allerdings kann individuell auch eine andere Lösung zwischen den Ehepartnern vereinbart werden.
Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt und die Anwaltskosten werden ebenfalls gemeinsam getragen, wobei jeder für die Kosten des eigenen Anwalts aufkommt. Zudem muss gesagt werden, dass die Gerichtskosten von Kanton zu Kanton verschieden sind. Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie einen Einblick in die minimalen Gerichtskosten für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vorliegender Scheidungskonvention erhalten.
Kanton | Gerichtskosten |
---|---|
Aargau | 1.800 CHF |
Appenzell-Innerrhoden | 1.600 CHF |
Appenzell-Ausserrhoden | 1.200 CHF |
Bern | 1.800 CHF |
Basel-Landschaft | 1.700 CHF |
Basel-Stadt | 830 CHF |
Glarus | 1.800 CHF |
Graubünden | 1.500 CHF |
Luzern | 1.800 CHF |
Nidwalden | 1.800 CHF |
Obwalden | 1.800 CHF |
St. Gallen | 1.800 CHF |
Schaffhausen | 2.000 CHF |
Solothurn | 1.500 bis 1.700 CHF |
Schwyz | 2.000 CHF |
Thurgau | 1.400 bis 1.800 CHF |
Uri | 1.700 CHF |
Zug | 1.800 CHF |
Zürich | 1.200 bis 2.600 CHF |
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Wie kann ein Anwalt Sie beim Scheidungsantrag unterstützen?
Ob nun einvernehmlich oder strittig, die Scheidung ist eine grundlegende Veränderung im Leben und zieht zahlreiche Rechtsfolgen nach sich. Daher ist es immer ratsam, sich vor der Beantragung der Scheidung rechtlich beraten zu lassen und sich im Zuge dieser Beratung eine umfassende Informationsgrundlage aufzubauen. Erfahrene Juristen informieren Sie ausführlich zu den rechtlichen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Besonderheiten zu ihrem Scheidungsbegehren und informieren Sie welche Schritte Sie wann setzen können oder sollen. Darüber hinaus unterstützt Sie ein Anwalt für Familienrecht auch bei der Vorbereitung des Antrags und natürlich wenn benötigt bei der Abwicklung aller scheidungsrelevanter Massnahmen.
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FAQ: Scheidungsantrag
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