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Scheidungs­konvention § Genehmigung, Umfang und Inhalt

In einer Scheidungskonvention halten die Eheleute alle notwendigen Vereinbarungen zu den Scheidungsfolgen zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht oder der Vermögensaufteilung schriftlich fest. Der folgende Artikel erläutert, was die Scheidungskonvention laut ZGB in der Schweiz beinhaltet, welche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ohne Kinder notwendig sind und wann die Genehmigung der Scheidungskonvention erfolgt.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Scheidungskonvention?

Laut ZGB ist eine Scheidungskonvention, auch Scheidungsvereinbarung genannt, eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten, die einerseits den Scheidungswillen bekundet und die Nebenfolgen der Scheidung beinhaltet. Geregelt ist das in Art. 111 ZGB. Diesbezüglich geht es auch um die Belange der Kinder und die finanziellen Folgen der Scheidung.

Es werden Regelungen für das Sorgerecht, das Besuchsrecht, den Ehegattenunterhalt, die Vermögensaufteilung, den Verbleib der Ehewohnung und den Kindesunterhalt schriftlich festgehalten. Besonders wichtig sind in der Scheidungskonvention die Vereinbarungen über die Kinderbelange, denn diese prüft das Gericht besonders genau. Das Kindeswohl steht im Vordergrund.

Welche Scheidungsfolgen werden geregelt?

In der Scheidungskonvention sind alle Scheidungsfolgen geregelt, insbesondere die Belange der Kinder und die finanziellen Folgen. Die Scheidungskonvention muss Regelungen zu den folgenden Aspekten beinhalten:

  • Sorgerecht für die Kinder
  • Besuchsrecht bzgl. der Kinder
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt (nachehelich)
  • Die güterrechtliche Auseinandersetzung (Vermögensaufteilung)
  • Vorsorgeausgleich (berufliche Vorsorge)

Wann ist eine Scheidungskonvention sinnvoll?

Eine Scheidungskonvention ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten und kann nur bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren eingereicht werden. Bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren werden die Scheidungsfolgen vor Gericht verhandelt. Anders als die durch ein Scheidungsurteil von aussen diktierten Lösungen, erzielen einvernehmliche Regelungen der Scheidungsfolgen bessere Ergebnisse und sind zukunftsfähig, da sie von den Beteiligten freiwillig beschlossen wurden.

Wer die Dauer einer Scheidung verkürzen möchte und dabei auch die Scheidungskosten so gering wie möglich halten möchte, sollte den Weg der Scheidung auf gemeinsames Begehren wählen. Liegt dem Gericht eine vollständige und schlüssige Scheidungsvereinbarung vor, wird das Gerichtsverfahren in 20 bis 60 Minuten beendet sein.

Zwar muss das Gericht eine Genehmigung für die Scheidungskonvention erteilen, allerdings wird dies weniger Zeit in Anspruch nehmen als langwierige Gerichtsverhandlungen bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren. Für die Genehmigung der Scheidungskonvention prüft das Gericht, ob die Vereinbarungen angemessen und verträglich für das Kindeswohl und beide Ehepartner sind. Allerdings steht der Genehmigung der Scheidungsvereinbarung nur selten etwas im Wege, wenn Sie sich im Voraus anwaltlich haben beraten lassen.

Keine voreiligen Schlüsse ziehen

Unsere Partneranwälte raten Ihren Mandanten die Vereinbarung nicht voreilig oder übereilt festzulegen. Denn in solchen Fallen werden oftmals wichtige Bestandteile der Konvention übersehen und eine Benachteiligung eines Partners wird nahezu unvermeidbar. 

Scheidungsvereinbarung nur bei Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Im Grunde ist eine Scheidungskonvention eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten, demnach gilt die Scheidung auf gemeinsames Begehren eigentlich als Voraussetzung für die Konvention. Allerdings müssen sich die Eheleute nur einig sein, dass sie sich scheiden lassen möchten. Wünscht ein Ehepartner jedoch nicht die Scheidung, dann handelt es sich automatisch um eine Scheidung auf einseitiges Begehren, sodass eine Scheidungsvereinbarung hinfällig ist.

Sollten sich die Partner also einig sein, dass sie sich scheiden lassen wollen, aber nicht in Sachen Nebenfolgen konform gehen, dann kann eine Scheidung auf gemeinsames Begehren eingereicht werden. Die Nebenfolgen, über die sich geeinigt werden kann, werden in einer so genannten Teilkonvention festgehalten. Die offen gebliebenen Aspekte werden dann vor Gericht verhandelt. Die Hürden, Kosten und der Aufwand bleiben weiterhin geringer als bei einer Scheidungsklage. Stimmt einer der Ehegatten nicht den Vereinbarungen der Scheidungsvereinbarung vor Gericht zu, kann die Scheidung auf gemeinsames Begehren nicht durchgeführt werden.

Infografik
Was ist eine Scheidungs­konvention?

Scheidungskonvention trotz Unstimmigkeiten

Sind sich die Eheleute nur teilweise über die Scheidungsfolgen einig, dann können sie zwar die Scheidung auf gemeinsames Begehren vollziehen, müssen aber einen Antrag auf Klärung der offenen Scheidungsfolgen vor Gericht stellen. Das Gericht versucht dann im Rahmen der Verhandlung eine Lösung zu finden, indem es den Ehepartnern nach Erläuterung ihrer Standpunkte einen Konventionsvorschlag offeriert.Ein Formular für die Scheidung hilft Ihnen als Orientierung, um eine genehmigungsfähige Scheidungskonvention zu formulieren.

Genehmigung der Scheidungskonvention

Bei der Gerichtsverhandlung wird die Scheidungskonvention verlesen und vom Gericht geprüft. Der Richter kann die Scheidungskonvention verweigern, genehmigen oder nur teilweise genehmigen. Letzteres ist aber nur möglich, wenn die Ehegatten mit den weggelassenen Vereinbarungen einverstanden sind. Dabei werden alle Punkte der Konvention durchgegangen und mit und eventuell nicht berücksichtigte Punkte ergänzt. Damit die Vereinbarungen letztendlich gültig sind, muss das Gericht eine Genehmigung für die Scheidungsvereinbarung erteilen. Sollten einige Punkte jedoch nicht angemessen sein, wird die Genehmigung für die Scheidungskonvention vom Gericht verweigert.

Sollte ein Ehepartner durch die Vereinbarungen benachteiligt werden, muss dies nicht bedeuten, dass das Gericht die Genehmigung für die Scheidungskonvention verweigert. Es herrscht eine gewisse Vertragsfreiheit. Doch auch diese erfährt seine Grenzen. Trat jedoch eine gesetzeswidrige Formulierung auf oder herrscht ein massives Ungleichgewicht, kann man damit rechnen, dass die Konvention nicht genehmigt wird. Insbesondere bei den Kinderbelangen schaut das Gericht genauer hin und prüft, ob die Vereinbarungen zugunsten des Kindeswohls sind. Hierfür erfolgt auch eine Anhörung der Kinder. Das Scheidungsurteil lässt die Scheidungsvereinbarung rechtsverbindlich wirksam werden.

Rechtsgültige Scheidungs­konvention erstellen lassen

Umfang und Inhalt der Scheidungskonvention

Im Scheidungsantrag wird festgehalten, dass die Ehepartner sich einig sind, dass die Scheidung vollzogen werden soll. Dahingegen werden die Scheidungsfolgen explizit in der Scheidungskonvention geregelt, so wie z.B. der Verbleib der Ehewohnung, die Aufteilung des Vermögens, der Unterhalt für einen Ehepartner nach der Scheidung, Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht und Kindesunterhalt.

Zunächst müssen die Personalien der beiden Ehepartner genannt werden. Hierfür sind die Namen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten und die Adressen der Eheleute wichtig. Im Anschluss daran werden die elterliche Sorge und der persönliche Verkehr, die gemeinsame elterliche Sorge und die Kindesunterhaltsbeiträge festgelegt. Danach folgen Vereinbarungen zur Familienwohnung, dem nachehelichen Unterhalt, dem Vorsorgeausgleich, dem Güterrecht und die Prozesskosten.

  • Personalien der Ehepartner (Vorname, Name, Geburtstag, Adresse)
  • Elterliche Sorge und persönlicher Verkehr
  • Gemeinsame elterliche Sorge
  • Kindesunterhaltsbeiträge
  • Familienwohnung
  • Nachehelichen Unterhalt
  • Vorsorgeausgleich
  • Güterrecht
  • Prozesskosten

Wichtige Inhaltspunkte der Konvention

Wie eine Scheidungskonvention aussieht, ist unterschiedlich, jedoch sollten alle die wichtigsten Aspekte beinhalten. Hierzu zählen mitunter:

Personalien der Ehepartner

Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen erfolgt zwischen den beiden Ehepartnern. Vorname, Name, Geburtsdatum, Strasse, PLZ und Ort müssen angegeben werden.

Elterliche Sorge und persönlicher Verkehr

Hier wird festgelegt, ob die elterliche Sorge bei beiden Eltern verbleibt, oder ob eine alleinige Sorge und Obhut für das Kind vereinbart wird. Zusätzlich wird das Besuchsrecht des nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Elternteils geregelt.

Alimente / Kindesunterhalt

In diesem Abschnitt werden die gerichtlich indexierten Beiträge für den Kindesunterhalt eingetragen und gegebenenfalls Vereinbarungen für die Übernahme von gemeinsamen Kosten getroffen. Meist einigen sich die Eltern bei ausserordentlichen Kosten wie einer Zahnkorrektur die Kosten gemeinsam zu tragen.

Nutzungsanspruch Familienwohnung

Hier kann die Eigentumswohnung oder ein Mietverhältnis an einen Ehepartner übertragen werden. Des Weiteren kann ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden und der Erlös unter den Eheleuten aufgeteilt werden.

Nachehelichen Unterhalt

In diesem Abschnitt werden Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen und in der Scheidungskonvention schriftlich festgehalten.

Vorsorgeausgleich

Hier erfolgt eine Auflistung der beruflichen Vorsorgen und deren Aufteilung unter den Eheleuten.

Güterrecht

Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung sind mehrere Verteilungsmöglichkeiten denkbar. Allerdings können die Ehepartner aber auch erklären, dass sie sich güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche bereits auseinandergesetzt haben.

Prozesskosten

Die Prozesskosten kann entweder ein Ehepartner oder beide tragen. Folgende Formulierungen sind möglich:

  • Die Ehegatten tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte und je die eigenen Parteientschädigung.
  • Die Gerichtskosten trägt ………………….. . Die Ehegatten tragen je die eigenen Parteientschädigung.

Änderung oder Widerruf der Scheidungskonvention

Haben beide Ehepartner die Scheidung eingereicht und eine Scheidungskonvention verfasst, dann können sie diese durch eine einfache schriftliche Erklärung widerrufen und somit ungültig machen. Dies ist sogar bis zur Anhörung vor dem Richter möglich. Für den Widerruf bedarf es keiner Begründungen oder Rechtfertigungen. Darüber hinaus können die Eheleute die Vereinbarung jederzeit abändern, solange sie noch nicht vom Richter genehmigt wurde. Nachträgliche Änderungen sind zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auch durchsetzbar. So richtet sich beispielsweise die Abänderung des Ehegattenunterhaltes nach Art. 129 und 286 ZGB.

Welche Vorteile bietet die Konsultation eines Anwalts?

Obgleich die Scheidungskonvention ein, auf beiderseitigem Einvernehmen erstellter, Vertrag zwischen den Eheleuten darstellt, gilt es im Zuge der Erstellung der Vereinbarung alle wichtigen Inhaltspunkte für die Konvention zu beachten. Denn obgleich die Konvention im Falle eines fehlenden Absatzes nicht zwingend nichtig ist, kann es durchaus vorkommen, dass dem Scheidungsbegehren aufgrund einer mangelhaften Scheidungskonvention nicht stattgegeben werden kann.

Die Konsultation eines Anwalts für Familienrecht bietet hier die vorteilhafte Möglichkeit sich im Vorfeld der Erstellung ausführlich beraten und informieren zu lassen und alle rechtlichen Aspekte der Konvention abzuklären. Zudem bieten Juristen neben der eigentlichen Erstellung der Konvention natürlich auch die inhaltliche und rechtliche Prüfung der selbsterstellten Scheidungsvereinbarung an. So kann gewährleistet werden, dass die Konvention ordnungsgemäss erstellt wurde und keinem der Partner durch diese Vereinbarung ein nicht rechtmässiger Nachteil entsteht.

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der Scheidungskonvention

FAQ: Scheidungskonvention

Eine Scheidungskonvention ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Eheleuten.
Eine Scheidungskonvention kann nur bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren eingereicht werden.
Eine Scheidungskonvention kann durch eine einfache schriftliche Erklärung widerrufen werden.
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