Strittige Scheidung § Ablauf, Dauer & mehr
- Lesezeit: 9 Minuten
- 4 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Familienrechtsredaktion
- 1. Ort in Suchfeld eingeben
- 2. Anwaltsprofile vergleichen
- 3. Anwalt auswählen
- 4. Unverbindliche Anfrage stellen
- Die strittige Scheidung wird auch Scheidung auf einseitiges Begehren genannt.
- Dies ist zum Beispiel, wenn nur Einvernehmen bezüglich der Scheidung an sich, nicht aber über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung besteht.
- Eine zweijährige Trennungsphase muss bei der strittigen Scheidung in der Schweiz abgelaufen sein, bevor man die Scheidungsklage einreichen kann.
- Der Trauungsort ist ebenso irrelevant wie die Staatsangehörigkeit, da der Wohnsitz über die Zuständigkeit der Gerichte entscheidet.
- Je nach Komplexität des Falls kann sich die Scheidung über mehrere Jahre hinziehen oder bereits nach einigen Monaten vollzogen sein.
- Eine streitige Scheidung kann schnell bis zu 10.000 CHF kosten.
Gerichtliches Vorgehen bei einer strittigen Scheidung
Je nachdem, ob es sich um eine strittige oder einvernehmliche Trennung handelt, ist das gerichtliche Vorgehen bei einer Scheidung in der Schweiz anders. Die kostengünstigste und schnellste Scheidung in der Schweiz ist mit Sicherheit die einvernehmliche Scheidung oder „Scheidung auf gemeinsames Begehren“. Hierbei besteht zwischen den Ehepartnern ein gänzliches Einvernehmen; das heisst, sie sind sich über die Scheidung sowie die Nebenfolgen der Scheidung einig. In diesem Fall können die Eheleute eine Scheidungskonvention schliessen und ein Gesuch auf Scheidung auf gemeinsames Begehren stellen.
Besteht hingegen nur Einvernehmen bezüglich der Scheidung an sich, nicht aber über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung, dann können die Eheleute beim Gericht eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit eigenen Anträgen zu den strittig gebliebenen Nebenfolgen stellen. Über die geeinigten Nebenfolgen können Sie eine Teilkonvention schliessen, die vom Gericht genehmigt werden muss. Über die strittig gebliebenen Nebenfolgen entscheidet das zuständige Gericht.
Die Nebenfolgen einer Scheidung auf einseitiges Begehren
Was sind Nebenfolgen bei einer strittigen Scheidung in der Schweiz? Das Ziel einer Scheidung ist mit Sicherheit die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Gleichzeitig müssen aber auch eine Reihe finanzielle und persönliche Nebenfolgen der Ehescheidung geklärt werden. Haben sich die Eheleute nicht selbst über diese geeinigt, macht das Gericht einen Vorschlag für eine Scheidungskonvention und sollte dieser abgelehnt werden, muss ein Urteil gefällt werden. Bei einer Scheidung mit Kindern in der Schweiz sind auch Nebenfolgen bezüglich der Kinderbelange zu beachten. Zu den Nebenfolgen zählen daher:
- Vermögensaufteilung: Aufteilung des ehelichen Vermögens, Zuteilung der ehelichen Wohnung etc.
- Kindesbelange: Obsorge, Besuchsrecht, Kindesunterhalt etc.
- Unterhaltsansprüche: Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt etc.
- Güterrecht: Aufteilung der Errungenschaften und des Eigenguts etc.
Im Fall einer strittigen Scheidung besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang, jedoch zeigt die Praxis, dass Partner die nicht rechtlich vertreten werden, oftmals ihre Rechte und Interessen nicht zu wahren wissen. Rückwirkend Ansprüche geltend zu machen ist jedoch in der Regel nur schwer möglich.
Wann ist die strittige Scheidung nötig?
Möchte nur ein Ehegatte die Scheidung, ist der Ablauf einer strittigen Scheidung in der Schweiz ein wenig anders als bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren. In diesem Fall kann der Ehepartner, der sich scheiden lassen möchte, die Klage auf Scheidung einreichen. Allerdings muss einer von der zwei gesetzlich vorgesehenen Alternativen vorliegen:
- Regelfall: Nach Ablauf einer Trennungszeit von 2 Jahren kann er/sie die Klage einreichen.
- Ausnahmefall: Im Ausnahmefall kann ein Ehepartner auch eine Klage wegen Unzumutbarkeit der Ehe aufgrund schwerwiegender Gründe einreichen.
Scheidungsgründe für eine strittige Scheidung
Die Schweizer Rechtsprechung sieht 2 Scheidungsgründe für eine strittige Scheidung in der Schweiz vor. Zum einen kann die Ehe geschieden werden, wenn eine Klage wegen Unzumutbarkeit der Ehe aufgrund schwerwiegender Gründe vorliegt oder wenn die Trennungszeit von mindestens zwei Jahren vorüber ist.
Scheidungsgrund: Unzumutbarkeit
Erscheint das Abwarten der zweijährigen Trennungszeit aus schwerwiegenden Gründen als unzumutbar, dann besteht die Möglichkeit eine Klage mit dem Scheidungsgrund der Unzumutbarkeit einzureichen. Für die Unzumutbarkeit müssen schwerwiegende Gründe nachweisbar sein, an welchen der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, keine Schuld tragen darf. Bei der gerichtlichen Zustimmung einer Unzumutbarkeit herrscht meist Zurückhaltung bei den zuständigen Gerichten. Man möchte sicherstellen, dass gewisse Hürden vorhanden sind, damit niemand diese gesetzliche Regelung missbraucht. Sollte ein solcher Grund jedoch tatsächlich vorliegen, wird in der Regel dem Gesuch stattgegeben. Bei den folgenden Gründen stimmt das Gericht der Unzumutbarkeit zu:
- Psychische oder physische Misshandlungen des Eschegatten oder der Kinder
- Schwere Straftat (ebenso bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten)
- Schwere Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
- Schwere Belästigungen
- Stalking (systematisches und planmässiges Verfolgen der alltäglichen Aktivitäten)
- Aussereheliche Beziehungen über mehrere Jahre
- Lasterhafter Lebenswandel eines Ehegatten
- Einseitige Scheinehe
- Bei den folgenden
Begründungen lehnt das Gericht die Unzumutbarkeit ab:
- Einmalige Tätlichkeit
- Leichte Drohungen
- Einmaliger Ehebruch
- Kurzweiliges aussereheliches Liebesverhältnis
Scheidungsklage nach Ablauf der Trennungsfrist
Besteht zwischen den Ehegatten keine Einigung über die Scheidung, aber leben sie mindestens zwei Jahre getrennt, dann kann eine Scheidungsklage nach Ablauf der Trennungsfrist eingereicht werden. Die Scheidungsklage leitet den Ablauf einer strittigen Scheidung in der Schweiz ein. Klagevoraussetzung für eine strittige Scheidung in der Schweiz ist die fehlende Einigung im Scheidungspunkt und den Nebenfolgen der Scheidung sowie die ununterbrochene rechtliche und faktische Trennungsphase von 2 Jahren.
Ablauf einer strittigen Scheidung
Um das Verfahren und den Ablauf der strittigen Scheidung in der Schweiz in die Wege zu leiten, muss der scheidungswillige Ehepartner beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage einreichen. Der andere Ehepartner muss dann auf die Scheidungsklage antworten und das Gericht lädt beide Parteien zu einer Einigungsverhandlung vor. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen oder nicht.
Besteht ein rechtlicher Grund zur Scheidung (Ende der Trennungsphase, Unzumutbarkeit), dann versucht das Gericht eine einvernehmliche Einigung zwischen den Ehegatten zu erzielen. Bei einer Hauptverhandlung müssen die beiden Ehegatten Ihr Rechtsbegehren mittels einer Klagebegründung erklären können und entsprechende Beweise vorlegen. Das Gerichtsurteil schliesst die Hauptverhandlung.
- Anwalt in Ihrer Nähe kontaktieren
- Anliegen schildern
- Scheidungsklage einreichen
Scheidung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Im Grunde genommen ist eine Scheidung in der Schweiz für Deutsche auch möglich, denn die Staatsangehörigkeit der Ehegatten ist ohne Belang. Dabei richtet sich das Vorgehen der Scheidung in der Schweiz selbstverständlich nach den Schweizer Gesetzen. Der Trauungsort ist ebenso irrelevant wie die Staatsangehörigkeit, da der Wohnsitz über die Zuständigkeit der Gerichte entscheidet. Folglich ist eine Scheidung für Ausländer in der Schweiz möglich, sofern sein Wohnsitz in der Schweiz ist. Das Zivilgericht am jeweiligen Wohnsitz des einen oder anderen Ehegatten ist für die einvernehmliche und strittige Ehescheidung zuständig. Für Schweizer sowie die Scheidung für Ausländer in der Schweiz können vier Ausgangslagen gelten:
Wohnsitz beider Ehegatten ist in der Schweiz
Haben beide Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz, so ist das Gericht an ihrem Wohnsitz zuständig. Haben die Ehegatten jedoch getrennte Wohnsitze, so kann wahlweise das Gericht am Wohnsitz des einen oder des anderen Gatten zuständig sein. Innerhalb der Schweiz ist Vorgehen bei einer Scheidung gleich, allerdings unterscheiden sich die Gerichtsgebühren in den einzelnen Kantonen.
Wohnsitz eines Ehegatten liegt im Ausland
Möchten die Ehegatten die Scheidung einreichen, dann können sie ihr Gesuch vor dem Schweizer Gericht an Ihrem Wohnsitz einreichen. Allerdings muss der scheidungswillige Ehepartner Schweizer Staatsangehöriger sein oder seit mehr als einem Jahr in der Schweiz wohnen. Der andere Ehegatte kann ein Scheidungsgesuch im Land seines Wohnsitzes einreichen, doch bei gleichzeitigem Begehren zieht das zuerst angerufene Gericht die Inkompetenz des anderen nach sich.
Gewöhnliche Aufenthalt der Kinder ist im Ausland
Lebt ein Ehepaar getrennt an unterschiedlichen Wohnsitzen; die Frau lebt mit den Kindern in Deutschland und der Mann in der Schweiz, dann ist der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder in Deutschland. Zwar ist es möglich, dass die Scheidung in der Schweiz für Deutsche durch ein Schweizer Gericht ausgesprochen wird, jedoch klärt dieses nicht anhängliche Sorgerechts- oder Unterhaltsfragen. Die Zuständigkeit obliegt der «Behörden auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen», d.h. das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder ist für die elterliche Obsorge, das Besuchsrecht und Bemessung der Unterhaltsbeiträge zuständig.
Beide Ehegatten haben ihren Wohnsitz im Ausland
In diesem Fall ist das Schweizer Gericht nicht zuständig ein Urteil zu fällen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn eine Scheidung am Heimatort unmöglich oder unzumutbar ist. In diesem Fall ist es möglich die Klage in der Schweiz zu erheben. Dies könnte beispielsweise auf den Philippinen der Fall sein, welches das Scheidungskonzept in diesem Sinne nicht kennt oder ein Land, in dem eine Scheidung nur unter sehr ungerechten Bedingungen (z.B. Rechte der Frauen) möglich wäre.
Trennungsphase bei streitiger Scheidung
Eine zweijährige Trennungsphase muss bei der strittigen Scheidung in der Schweiz abgelaufen sein, bevor man die Scheidungsklage einreichen kann. Die Frist beginnt grundsätzlich dann, wenn ein Ehegatte das eheliche Zusammenleben aufgibt. Demzufolge wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst, wobei allerdings ein faktisches Getrenntleben ausreicht. Das Getrennt sein definiert dabei, dass die Eheleute nicht mehr in einer körperlichen, geistig-seelischen und wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft sind. Ein Beweis der Zerrüttung der Ehe ist es jedoch erst dann, wenn ein Ehegatte bewusst und willentlich die Aufhebung herbeigeführt hat.
Allerdings wird die Trennungsphase nicht durch gelegentlichen Geschlechtsverkehr, unregelmässigen gegenseitigen Kontakt oder die Zusammenarbeit im Interesse der gemeinsamen Kinder unterbrochen. Auch die gegenseitige Hilfe hebt das Getrenntleben nicht auf. Versuchen beide Ehegatten die Ehe nochmal zu retten, dann hat ein gescheiterter Versuch keine Auswirkungen auf die Frist. Da es jedoch im Ermessen des Gerichts liegt, was als «kurzer Versuch» gezählt wird, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Man geht davon aus, dass nach einem mehrmonatigen Zusammenleben das Getrenntleben endgültig unterbrochen ist und erst bei neuerlicher Aufhebung des gemeinsamen Haushalts die Frist neu beginnt.
Grundsätzlich ist für eine Scheidungsklage die erfüllte Trennungszeit nötig. Der klagende Ehegatte muss daher die Trennungsfrist von 2 Jahren nachweisen können.
Dauer der Scheidung auf einseitiges Begehren
Die Dauer einer Scheidung in der Schweiz ist abhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt. Selbstverständlich handelt es sich bei der Scheidung im Einvernehmen um die schnellste und kostengünstigste Variante. Die strittige Scheidung kann sich je nach Komplexität des Falls über mehrere Jahre hinziehen oder bereits nach einigen Monaten vollzogen sein. Hierbei spielt auch der Scheidungsgrund eine Rolle. Liegt eine Unzumutbarkeit des Fortbestands der Ehe zugrunde, dann kann das Scheidungsverfahren schneller vollzogen werden, da die Ehegatten nicht zunächst auf den Ablauf der Trennungsfrist warten müssen.
Kosten einer strittigen Scheidung
Die Kosten einer Scheidung in der Schweiz setzen sich hauptsächlich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Abhängig von der Komplexität des Scheidungsverfahrens und weiterer relevanter Faktoren bemessen sich die Gesamtkosten. Beachten Sie vor allem auch, dass jeder Kanton andere Gerichtsgebühren veranschlagt. Leben Sie und Ihr Ehepartner in unterschiedlichen Kantonen, kann sich ein Vergleich der Gebühren auszahlen. Eine streitige Scheidung kann schnell bis zu 10.000 CHF kosten!
So kann Ihnen ein Anwalt bei der strittigen Scheidung helfen
Der Ablauf einer strittigen Scheidung ist von Scheidungsfall zu Scheidungsfall anders und benötigt individuelle rechtliche Betreuung. Insbesondere da es um eine gerechte Vermögensaufteilung sowie Sorgerechts- und Unterhaltsfragen geht, ist die Unterstützung eines Experten ratsam. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Juristen für Familienrecht frühzeitig zu kontaktieren und mit diesem zunächst ihre ganz individuelle Ausgangslage zu bewerten.
Im Zuge dieser ersten Bewertung wird ihr Anwalt sie ausführlich über Möglichkeiten, Abläufe aber auch Prozessrisiken informieren und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, wie die Scheidung verfolgt werden soll. Soll die Eheauflösung auf ihren Wunsch hin erfolgen, wird ihr Anwalt die entsprechenden Anträge bei Gericht einbringen und sie natürlich vor Gericht wie auch im Dialog mit der Gegenseite kompetent vertreten.
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Scheidung in der Schweiz
Finden Sie hier eine Checkliste zur strittigen Scheidung