Alimente berechnen § Berechnung & Unterhaltshöhe
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Familienrechtsredaktion
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- Die Berechnung der Alimente erfolgt durch das zuständige Gericht
- Die Berechnung beinhaltet den Bar- wie auch den Betreuungsunterhalt
- Alimente selbst zu berechnen ist zumeist nicht möglich
- Eine wichtige Grundlage der Berechnung ist die Züricher Kinderkosten-Tabelle
- Veränderte Lebensumstände können zu einer Neuberechnung der Unterhaltsansprüche führen
- Zur korrekten Unterhaltsberechnung müssen zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden
Allgemeines zur Berechnung der Alimente
Die Berechnung der Alimente wird von vielen Faktoren beeinflusst und ist für den Laien im Vergleich zu anderen Ländern, die sich an Prozentsätzen und Tabellen orientieren schwieriger. Eine Orientierung bietet die Zürcher Kinder-Kostentabelle, die jährlich einen statistischen Wert über die Kosten für Einzelkinder und mehrere Kinder in gewissen Altersgruppen gibt. Allerdings sind die Wohnkosten auf den Kanton Zürich angepasst, sodass es hier bei den einzelnen Kantonen zu Abweichungen kommt.
Grundsätzlich sind beim Berechnen der Alimente die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen sowie die Bedürfnisse des Kindes wichtig. Die Unterhaltspflicht besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung. Sollten Alimente nicht bezahlt werden, haben Sie das Recht selbst aktiv zu werden und eine Schuldbetreibung oder Anweisung des Schuldners in die Wege zu leiten.
Durch Beantragung einer Alimentenhilfe werden die entsprechenden Schritte von einer Behörde in Ihrem Kanton übernommen. Diese bietet Ihnen Inkassohilfe und ggf. einen Alimente Vorschuss und erspart Ihnen vor allem Zeit und Arbeit. Wie Sie Alimente einfordern und welche Möglichkeiten es gibt, erläutert wir Ihnen im Artikel „Alimente in der Schweiz“.
Berechnung der Anspruchshöhe
Selbst kann man die Alimente nur schwer berechnen, da es sich um eine komplexe Rechnung handelt. Ein Anwalt für Familienrecht kann allerdings diese Rechnung für Sie vornehmen. Bei der Berechnung der Alimente werden die Bedürfnisse des Kindes, die Lebenssituation und Leistungsfähigkeit beider Elternteile sowie Einkünfte und Vermögen des Kindes berücksichtigt.
Seit Januar 2017 wird zum Kindesunterhalt ein Betreuungsunterhalt gezahlt, welcher im Grunde genommen eine Erwerbsausfallentschädigung darstellt und den Lebensunterhalt des obhutsberechtigten Elternteils sichert. Unterhaltsansprüche, die vor dem 01.01.2017 festgelegt wurden, sollten daher von einem Anwalt für Familienrecht geprüft werden.
Benötigte Unterlagen für die Berechnung
Wie viel Unterhalt pro Kind zu zahlen ist, legen verschiedene Faktoren fest. Für die Berechnung der Alimente benötigen die zuständigen Behörden jegliche Angaben zur finanziellen und persönlichen Situation der Eltern und des Kindes. Somit werden folgende Unterlagen und Papiere benötigt:
- Lohnausweis des letzten Jahres
- Aktuelle Lohnabrechnungen und/oder Rentenbescheinigungen
- Bescheinigung über Versicherungen
- Kostenbelege für Kosten der Kinder (Ausbildung, Betreuung, Freizeit)
- Monatsabrechnung der Arbeitslosenkasse
- Sozialhilfe Bescheinigung
- Mietvertrag bzw. Belege über
- Hypothekarzinsen bei Eigentum
- Krankenkassenpolice und Prämienabrechnung inkl. Verfügung
- betr. Prämienverbilligung
- Rechtstitel über die Unterhaltsverpflichtungen für andere Kinder
- Steuerveranlagung und Steuererklärung
- Erklärung der aktuellen Betreuungssituation und Erwerbstätigkeit
- Beschreibung darüber, wie die künftige Betreuungssituation aussehen soll
Unterhaltshöhe – Wie viel Unterhalt pro Kind?
Wie viel Unterhalt pro Kind gezahlt wird, hängt allerdings von der individuellen Situation der Eltern ab. Um die Alimente berechnen zu können, wir die gelebte Betreuungssituation, die Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation berücksichtigt. Zudem werden bei der gerichtlichen Festlegung der Unterhaltshöhe Berechnungsgrundlagen wie die Züricher Kinderkosten-Tabelle herangezogen. Die aktuell geltenden Richtlinien für den Unterhaltsbedarf laut Zürcher Tabelle sowie wichtige Erläuterungen zur Tabelle erhalten sie hier.
Eine weitere Berechnungsmethode orientiert sich an den finanziellen Mittel des Unterhaltspflichtigen. Hiernach werden rund 15 bis 17 % des Einkommens für den Unterhalt eines Kindes, 25 bis 27 % für den Unterhalt von zwei Kindern und 30 bis 35 % für den Unterhalt von drei Kindern veranschlagt.
Wie hoch sind die Alimente für ein volljähriges Kind?
Eine Unterhaltspflicht besteht für den jeweiligen Elternteil bis zur Volljährigkeit oder sogar darüber hinaus, das heisst die Alimente müssen für das volljährige Kind in der Schweiz zumindest bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung gezahlt werden. Die Höhe der Alimente für ein volljähriges Kind können in der Schweiz mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil direkt geregelt werden. Sollten sich Kind und Elternteil einig bezüglich der Höhe des Unterhalts sein, können sie einen individuellen Betrag festlegen. Hierfür ist keine Genehmigung durch eine Behörde oder einen Richter notwendig. Sollten allerdings Schwierigkeiten im Hinblick auf die Unterhaltszahlungen auftreten, muss sich der Unterhaltsberechtigte an das Gericht wenden.
Anpassung bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Haben sich die Lebensverhältnisse der Eltern oder der Betreuungsbedarf des Kindes geändert, können die Alimente angepasst werden. Somit ist eine Erhöhung oder Minderung der Beiträge möglich. Diese Änderungen können gerichtlich oder aussergerichtlich erfolgen. Gründe hierfür könnten beispielsweise eine Änderung der Kinderbetreuung, ein höheres Einkommen oder ein niedrigeres Einkommen sowie eine dauerhafte Veränderung der finanziellen Situation sein. Um veränderte Verhältnisse handelt es sich dann, wenn sich die Bedürfnisse des Kindes oder die Lebenssituation der Eltern drastisch verändert hat. Inbegriffen sind hierbei auch neue Regelungen der Betreuung.
Jedoch muss diese erhebliche Veränderung auch eine längerfristige Dauer haben, um die notwendige Änderung der Unterhaltsbeträge zu ermöglichen. Wurde nur der Kindesunterhalt geregelt, dann werden die Beiträge der Alimente, die bis zum 01. Januar 2017 genehmigt wurden, auf Gesuch des Kindes oder Elternteils neu vereinbart, ohne dass veränderte Verhältnisse notwendig sind.
Weiters gilt, hat das Kind ein ausserordentliches Bedürfnis (Kieferorthopädie, Therapie), welches bei Berechnung der Alimente nicht bekannt war, müssen die Alimente angepasst werden. Zusätzlich hat das Kind immer dann einen Anspruch auf Anpassung der Unterhaltshöhe, wenn aussergewöhnlichen Vermögensanfälle (z.B. eine Erbschaft) vorliegen. Insbesondere dann, wenn in den letzten Jahren oder Monaten keine Unterhaltsbeiträge bezahlt wurden.
Anwälte für Familienrecht informieren, prüfen und berechnen Unterhaltsansprüche!
Die Berechnung der Alimente ist für Eltern oftmals eine schier unmögliche Aufgabe. Zahlreiche Faktoren wollen beachtet werden, grundsätzliche Vorgaben müssen korrekt in die Berechnung einfliessen und die Vollständigkeit der zur Berechnung herangezogenen Daten muss gewährleistet sein. Wenig verwunderlich, dass es für Eltern nur schwerlich möglich ist die Alimente selbst zu berechnen. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann hier gute Dienste leisten.
Denn neben der fachlichen Beratung zum Thema Unterhalt und hierbei insbesondere Kindesunterhalt, kann er die Berechnung der Unterhaltsansprüche vornehmen, die bereits erfolgte Berechnung auf Korrektheit überprüfen und natürlich die Interessen seiner Mandanten rechtswirksam wahren. Bei Fragen mit oder Problemen bei der Unterhaltsberechnung lohnt es sich also durchaus, sich fachlich beraten und anwaltlich vertreten zu lassen.
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